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5 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
EAS 2207KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/1-IV/4/0207.01.2003

…Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft eines bloßen "Strohmannes" erkennbar). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2066KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 333/2-IV/4/0228.05.2002

…werden, wenn ihr auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft eines bloßen "Strohmannes" erkennbar). 28. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 642Management-Fees an eine zypriotische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3409/1/1-IV/4/9529.05.1995

…auch Einflussnahmemöglichkeiten z.B. im Wege von "Strohmännern" würden ausreichen). Sollte die gewählte Gestaltung - die nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist - aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Geschehnisablauf in unbedenklicher Weise übereinstimmen, wird weiters zu untersuchen…

EAS 808Handelsvertretung mit Schauräumen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/1-IV/4/9605.02.1996

…so wird es sehr darauf ankommen, in welcher Funktion die Handelsvertreter hierbei tätig werden. Haben die Handelsvertreter nur die Funktion von "Strohmännern", die zur Vermeidung einer österreichischen Steuerpflicht "auf dem Papier" als Mieter der Schauräumlichkeiten auftreten, dann kann durch eine derartige Gestaltung die Steuerpflicht in…

EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…eine steuerliche Zurechnung an die deutschen Anleger in Frage stellt (z.B. weil bekannt ist, dass es sich bei den Anlegern um bloße "Strohmänner" handelt), werden die in Rz 7775 ff bzw. 8023 EStR aufgestellten Grundsätze für den Nachweis der zur KESt-Freistellung führenden Ausländereigenschaft…