…sondern muss auf der Grundlage von § 66 EStG 1988 nach dem progressiven Steuertarif des § 33 EStG 1988 erhoben werden. Bleibt für die deutschen Gastprofessoren die Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland erhalten und wird dies von der deutschen Steuerverwaltung…
…österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Maßgabe des inländischen Rechtes der österreichischen Besteuerung. Hierbei wird jener Steuersatz angewendet, der nach dem österreichischen Steuertarif auf das Gesamteinkommen entfällt (Progressionsvorbehalt). Diese Rente ist auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens von der niederländischen Abzugsbesteuerung freizustellen. 5. April 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nach Maßgabe des § 68 EStG steuerfrei blieben. Ab 1994 wurde die Bruttoabzugsbesteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer dem Grunde nach insgesamt aufgegeben und ihre steuerliche Erfassung nach dem progressiven Steuertarif vorgesehen; nur für jene beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten im Sinn…
…jederzeit zum Wohnen benutzt zu werden. Der Umstand, dass für den Geschäftsführer bloß "beschränkte Steuerpflicht" in Österreich besteht, verhindert aber nicht die Anwendung des progressiven Steuertarifes bei der lohnsteuerlichen Erfassung seiner für die Geschäftsführertätigkeit bezogenen Vergütungen, da die seinerzeitige Bruttobesteuerung mit 20% ab 1994 beseitigt…
…der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70 EStG 1988 in Anwendung des progressiven Steuertarifes oder mit 20% vorzunehmen ist, nicht ausschließlich nur darauf an, ob diesen Personen "Künstlereigenschaft" zuzumessen ist oder nicht. Denn nach der ab…
…des beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Künstlers keine Anwendung eines höheren Steuersatzes erfordern. Die europarechtliche Verträglichkeit der Anwendung eines aus dem progressiven Steuertarif ermittelten Steuersatzes im Steuerabzugsverfahren wird durch das VwGH-Erkenntnis vom 19.10.2006, 2006/14/0109, bestätigt. Ist für den österreichischen Veranstalter diese durch…
Erzielt eine in Österreich ansässige Sängerin Einkünfte aus Italien in Höhe von 50.000 Euro, die der italienischen Abzugsbesteuerung in Höhe von 20.000 Euro unterworfen worden sind, und fallen weiters Einkünfte in Höhe von 75.000 Euro aus Staaten an, mit denen Abkommen mit…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft gegründet, deren Ort der Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet und bei der die österreichische Finanzverwaltung bereits bestätigt hat, dass sie keine Betriebstätte in Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7…
Werden von einem österreichischen Bohrunternehmen in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im…
Ausländische Einkünfte sind stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln; dies gilt auch für die Ermittlung der Höhe deutscher Aufsichtsratsvergütungen, die bei dem in Österreich ansässigen Aufsichtsrat lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind. Die 30%ige deutsche Aufsichtsratssteuer, die gemäß § 50a dEStG erhoben wird…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft bei inländischen Festspielen die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern…
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…