…eine reine Sachverhaltsfrage, die nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS entschieden werden kann. Bei der erforderlichen näheren Durchleuchtung des Sachverhaltes wird eine Rolle spielen, ob der betreffende Drittstaat ein Steueroasengebiet ist oder nicht. Zutreffendenfalls müsste besonders sorgfältig untersucht werden, ob und gegebenenfalls welche…
…aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer österreichischen Produktionsgesellschaft an eine niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft, dann kann eine Steuerentlastung in Österreich nur im finanzamtlich kontrollierten Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden. Der Umstand…
…sind indessen in die aufschlagspflichtige österreichische Kostenbasis einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Darstellungen in EAS 325 hingewiesen. Ist die die deutsche Gesellschaft mit der Öffentlichkeitsarbeit betrauende Konzerngesellschaft in einem Steueroasengebiet errichtet (hiezu zählen zB lt. "Guide des Paradis Fiscaux face à la Communauté européenne…
…aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer österreichischen Produktionsgesellschaft an eine niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft, dann kann eine Steuerentlastung in Österreich nur im finanzamtlich kontrollierten Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden. Der Umstand…
…die Channel Islands, zu den international bekannten Steueroasengebieten zählen. Eine solche Sachverhaltsbeurteilung kann aber nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens vorgenommen werden. Falls das österreichische Personal in der wirtschaftlichen Realität unmittelbar in die Dienste des Donau-Schiffahrtsbetreibers tritt, sei es weil die…
…haben, kann im EAS-Verfahren nicht von vornherein ausgeschlossen werden; zumal sich solche Auslegungsfragen häufig im Verhältnis zu Steueroasengebieten stellen und in derartigen Fällen immer auch zu untersuchen sein wird, ob die ausländische Gesellschaft tatsächlich eine derart eigenständige und in sich abgeschlossene Vermittlungsleistung erbringt, wie…
…für Directive-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll also unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Mitgliedstaaten schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen (vgl. EAS 1464, 1550). Ein KESt…
…Lage sein wird, gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden im Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig aufzuhellen und zu dokumentieren." Diese Aussage betrifft zwar einen Fall mit Liechtenstein, doch kann sie bei entsprechenden Verdachtsmomenten auch in Bezug zu anderen Steueroasengebieten von Relevanz sein. Dies vor allem dann, wenn die…
…dadurch, dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert. Ob allerdings in einem Besteuerungsfall mit Bezug zu international bekannten Steueroasengebieten (sowohl die US-Corporation als auch die österreichische Holdinggesellschaft sind offensichtliche "Briefkastengesellschaften", Bankkonten…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
Verfügt ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art…
Es ist wohl richtig, dass im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen die kanarischen Inseln ausdrücklich in der Definition des territorialen Anwendungsbereiches des Abkommens genannt sind, während dies im österreichisch-spanischen Abkommen nicht der Fall ist, weil dort lediglich auf das "Gebiet des Staates Spanien" Bezug genommen wird…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Gemäß dem nach wie vor in Geltung stehenden Abschnitt III des DBA-Liechtenstein 1955 (BGBl. Nr. 214/1956) sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in…
Zinsen und Provisionen mit Zinsencharakter für einen von einer österreichischen Bank nach Deutschland vergebenen Kredit unterliegen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung; dies gilt auch für ab 1.1.1992 zufließende Zinsen für Kredite, die auf deutschen Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt sind. Deutschland ist…
§ 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im…
Wird von einer auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft einer österreichischen Gesellschaft, deren Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…