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EAS 2167Erbschaftsbesteuerung von "Auslandsdeutschen" mit deutschem Liegenschaftserwerb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 837/1-IV/4/0211.11.2002

Wird von einem deutschen Steuerberater die Auskunft erteilt, dass eine "Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…

EAS 2354Kanzleiverlegung nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/5-IV/4/0306.10.2003

Verlegt ein österreichischer Steuerberater unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes seine Kanzlei aus Österreich nach Liechtenstein, dann sind nach Maßgabe von § 6 Z 6 EStG 1988 aus diesem Anlass die stillen Reserven aufzudecken und der Besteuerung zuzuführen. Die Bestimmungen über die Betriebsveräußerung sind analog anzuwenden (EStR…

EAS 1888Bloße "Büroadresse" in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/61-IV/4/0119.07.2001

…Unternehmen verfügt in diesem Fall über keine örtlichen Anlagen oder Einrichtungen in Deutschland; die von der Adresse betroffenen Räumlichkeiten stehen vielmehr unter der alleinigen Verfügungsmacht des deutschen Steuerberaters. Allerdings kann nicht vollends ausgeschlossen werden, dass von der deutschen Steuerverwaltung eine "Betriebstätte im Sinn des DBA…

EAS 2175Kopien von US-Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/2-IV/4/0229.11.2002

…ist: zB wenn Amerikaner in Österreich kaufmännische und technische Beratungsleistungen erbringen und ein US-Steuerberater das Original der Ansässigkeitsbescheinigung benötigt, weil er dieses beständig als Kopiervorlage für alle Auslandsaktivitäten seines Klienten benötigt. Name und Anschrift des US-Steuerberaters müssten aber in Evidenz gehalten werden. 29…

EAS 2999Russische Repräsentanz eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2337-IV/4/200825.08.2008

…erforderlich, die allerdings nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorzunehmen ist, sondern im Rahmen der freien Beweiswürdigung dem hierfür zuständigen Finanzamt überlassen werden muss. Sollte die vom russischen Steuerberater vertretene Auffassung, dass es sich bei der Repräsentanz um einen bloßen Hilfsstützpunkt im Sinn von Art. 5…

EAS 469Ausweitung deutscher Handelsvertretertätigkeiten auf Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/16/1-IV/4/9406.07.1994

…einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und wird ihm kein gesonderter Raum für seine österreichische Tätigkeit überlassen, so wird daher üblicherweise keine inländische Betriebstätte gegeben sein (außergewöhnliche Gegebenheiten, wie zB der Umstand, dass Kanzleiangestellte des Steuerberaters einen wesentlichen…

EAS 1964Begriff "freier Beruf" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 368/2-IV/4/0106.12.2001

Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…

EAS 3228Steuerabzugspflicht bei Zahlungen an ausländische freiberuflich tätige Unternehmensberater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1162-IV/4/201114.07.2011

§ 99 EStG 1988 legt fest, unter welchen Voraussetzungen die beschränkte Steuerpflicht von ausländischen Einkünfteempfängern durch Steuerabzug wahrzunehmen ist. Die Anwendung des Steuerabzugsverfahrens dient in erster Linie der Sicherung des Steueraufkommens bei einer inländischen Einkünfteerzielung durch Steuerausländer. Werden von einem inländischen Unternehmen Honorare an einen freiberuflich…

EAS 2909Konsulent als ständiger Vertreter eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1824-IV/4/200723.11.2007

Betreut ein in Italien ansässiger selbständiger Konsulent den österreichischen, deutschen und schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in…

EAS 2455Unternehmensberatung im Wege eines liechtensteinischen Büros
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/0417.05.2004

Ob Unternehmensberatung von Artikel 7 (mit der Wirkung inländischer Steuerpflicht) oder von Artikel 14 DBA-Liechtenstein (mit der Wirkung inländischer Steuerfreistellung) erfasst wird, hängt davon ab, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unter den Begriff der Einkünfte "aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger…

EAS 1948Verlegung einer Unternehmensberatungskanzlei nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 368/1-IV/4/0105.11.2001

Die Frage, ob ein selbständiger Unternehmensberater nach Verlegung seines Büros nach Liechtenstein mit seinen betrieblichen Einkünften gemäß Artikel 14 i.V. mit Art. 23 des DBA-Liechtenstein in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht beantwortet werden. Denn es…

EAS 2916Einstufung des "planenden Baumeisters" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2061-IV/4/200711.12.2007

In einem im Jahr 2001 mit Liechtenstein geführten Verständigungsverfahren wurde offenkundig, dass Liechtenstein - so wie auch die Schweiz aber entgegen der seinerzeitigen OECD-Auslegung - Artikel 3 Abs. 2 des DBA nicht dynamisch, sondern statisch auslegt. Der in dieser Abkommensbestimmung vorgesehene Rückgriff auf nationales Recht gilt…

EAS 2717Steuerabzug von Entgelten für kaufmännische und technische Beratung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0224-IV/4/200627.04.2006

Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…

EAS 252Britische Betriebsberatung und "vorsorglicher Steuerabzug"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/7/1-IV/4/9330.03.1993

  Übernimmt ein in Großbritannien ansässiger Betriebsberater von einer österreichischen Kapitalgesellschaft den Auftrag, Gegenmaßnahmen für die sich bei ihr verschlechternde Ertrags- und Kostensituation zu erarbeiten und steht ihm hierbei keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung (zB für eine gewisse Dauer zur Verfügung gestellte Arbeitsräume) in Österreich…

EAS 1790Steuerabzugspflicht für Beratungshonorare nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 8/1-IV/4/0108.02.2001

    Wird ein in Deutschland ansässiger Konsulent beratend für ein inländisches Unternehmen in Österreich tätig, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen beim österreichischen Auftraggeber gem. § 99 Abs. 1 Z 5 EStG dem Steuerabzug; und zwar auch dann, wenn der deutsche Konsulent in Österreich eine Betriebstätte…

EAS 2075Brasilianischer Unternehmensberater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 517/1-IV/4/0217.06.2002

Übernimmt ein in Brasilien lebender österreichischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen den Auftrag zur Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Marktausbau und der Distributionserweiterung in Brasilien, dann kann nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens eine Feststellung darüber getroffen werden, ob die Unternehmensberatung die Kriterien…

EAS 3132Unternehmensberatung für einen türkischen Kunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0322-IV/4/201017.02.2010

Gemäß Artikel 14 des DBA-Türkei, BGBl. Nr. 595/1973, dürfen Vergütungen, die eine in Österreich ansässige Person aus einer in der Türkei ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit bezieht, nur in der Türkei besteuert werden. Nur dann, wenn die Aufenthalte auf türkischem Staatsgebiet 183 Tage im Kalenderjahr…

EAS 2489Österreichischer Psychologe mit liechtensteinischer Ordination
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0405.07.2004

"Unternehmensgewinne" im Sinn von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger…

EAS 2867Deutscher Bauingenieur mit Kontroll- und Konsulententätigkeiten bei inländischen Bauausführungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0743-IV/4/200717.07.2007

Erhält ein in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit…

EAS 1775DBA-Einstufung des "planenden Baumeisters" und eines "Baukünstlers" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/0028.12.2000

Zum Unterschied von anderen österreichischen DBAs spielt im DBA-Liechtenstein die Abgrenzung zwischen der "selbständigen Arbeit" nach Art. 14 des Abkommens und den "Unternehmensgewinnen" nach Art. 7 des Abkommens deshalb eine entscheidende Rolle, weil im erstgenannten Fall das Steuerfreistellungsverfahren, im zweitgenannten Fall aber das Steueranrechnungsverfahren…