Gründet ein Londoner Geschäftsmann unter Übernahme der Geschäftsführerfunktion für Barter-Geschäfte mit osteuropäischen Staaten in Österreich eine Sitz-GesmbH, die weder über eigene Räumlichkeiten noch über eigenes Personal in Österreich verfügt und deren Aktivitäten von einem österreichischen Geschäftspartner des Londoner Geschäftsmannes wahrgenommen werden, so wird…
…die Vorteile des DBA-UdSSR in Anspruch zu nehmen; eine DBA-konforme Ansässigkeit könnte österreichischerseits nur dann nicht bestätigt werden, wenn die tatsächliche Geschäftsleitung der österreichischen Sitzgesellschaft in einem DBA-Partnerstaat gelegen ist, mit dem ein DBA besteht, dessen Bestimmungen Österreich das Besteuerungsrecht an russischen…
…zu bieten. Und zwar dadurch, dass diese Lizenzgebühren in eine ihnen gehörende schweizerische Sitzgesellschaft umgelenkt werden, sodass sie einer Besteuerung in Österreich und den anderen EU-Staaten entzogen sind und schließlich auch in der Schweiz nicht - oder kaum - besteuert werden. Die durch "sinngemäße" Anwendung von §…
…eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handeln sollte, ein Verständigungsverfahren für erforderlich gehalten, falls eingewendet werden sollte, dass die DBA der Erhebung der MIKÖ entgegenstehen. Wenn es auch richtig ist, dass eine immobilien- und betriebstättenlose inländische Sitzgesellschaft auf Grund der…