Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
…nicht, wenn der Servicetechniker gelegentlich per Firmenmobiltelephon von dort aus seine Serviceeinsätze koordiniert. Auch der Umstand, dass die Servicearbeiten in Deutschland in Erfüllung von Subaufträgen erfolgen, die die deutsche Schwestergesellschaft ihrer österreichischen Schwestergesellschaft erteilt, löst keinen deutschen Besteuerungsanspruch gegenüber der österreichischen Kapitalgesellschaft aus. 1. Dezember…
…Österreich erbracht wurden. Wenn der gesamte Aufwand für Vertonung, Wartung und Servicearbeiten sowie für die Entwicklung der Geräte dem österreichischen Stammhaus zuzurechnen ist, dann dürfen folglich die diesen Funktionen entsprechenden Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des…