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5 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EAS 2218Österreichische Seminar-OEG mit deutschem Gesellschafter und deutschen Vortragsveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1157/1-IV/4/0303.02.2003

…miteinbezogen haben, stehen damit mit einer zwischenstaatlichen Vereinbarung im Widerspruch und können demzufolge auf der Grundlage von § 299 BAO innerhalb der Verjährungsfrist (§ 302 Abs. 2 lit. c BAO) entsprechend korrigiert werden. 03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 534Frage des Geschäftsleitungsortes bei inländischen Seminar-GMBHs ohne durchgehendem Bürobetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2261/1/1-IV/4/9405.12.1994

…wenn feststeht, dass die deutsche Steuerverwaltung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht: denn wenn die österreichische GesmbH tatsächlich über einen Raum mit der üblichen Büroausstattung verfügt und sich darin auch ein Archiv für die Geschäftsunterlagen befindet, wenn weiters in diesem Büro vom deutschen Prokuristen in gewissen…

EAS 1348Dienstgeberbeitragspflicht bei inländischen Seminarveranstaltungen durch ausländische Rechtsträger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/9812.10.1998

Veranstaltet eine deutsche öffentlich-rechtliche Kammerorganisation in Österreich ein mehrtägiges Seminar, dann sind die nach Österreich entsandten Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in…

EAS 1033Deutsche Workshopleiter bei einer österreichischen Akademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 282/1-IV/4/9710.03.1997

…für kurze drei- bis fünftägige Seminar- bzw. Workshopleitungen nach Österreich zu kommen, hiezu die erforderlichen Vertrags-, Konzept- und Auswertungsgespräche zu führen und nach methodisch-didaktischen Formen des seminaristischen und übenden Lernens Plenums- und Kleingruppenarbeit zu leiten, dann spricht ein solches Tätigkeitsbild nicht für die Erbringung…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

…für kurze drei- bis fünftägige Seminar- bzw. Workshopleitungen nach Österreich zu kommen, hiezu die erforderlichen Vertrags-, Konzept- und Auswertungsgespräche zu führen und nach methodisch-didaktischen Formen des seminaristischen und übenden Lernens Plenums- und Kleingruppenarbeit zu leiten, dann spricht ein solches Tätigkeitsbild nicht für die Erbringung…