… Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft, die ein Seeschiff betreibt, auf den Bahamas (gemäß dem OECD-Report 2000 zur Bekämpfung der schädlichen Besteuerungspraktiken handelt es sich hierbei um eine potentielle Steueroase) eine Tochtergesellschaft errichtet, dann kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens keine Aussage darüber getroffen…
…ansässige Matrosen auf Seeschiffen deutscher Reedereien tätig, steht nach Maßgabe von Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen Seeschiffes ausgeübt wird…
…den Löhnen der auf Seeschiffen eingesetzten Seeleute jenem Staat zugeteilt, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung der Reederei befindet. Im DBA-Norwegen gilt indessen eine Besonderheit, derzufolge bei den im Norwegischen Internationalen Schiffsregister (N.I.S., das norwegische Zweitregister) eingetragenen Seeschiffen angesichts der hier gegebenen…
…S 405, (hier allerdings in Bezug auf Seeschiffe) vertretenen Rechtsmeinung an, dass im Fall eines Chartervertrages (ausgenommen solche auf bare-boat-Basis) Beförderungsleistungen im Ergebnis sowohl vom Charterer als auch vom Vercharterer erbracht werden. Wird daher von einem US-Unternehmen ein Helikopter voll ausgerüstet und…
…dass alle von Österreich mit diesen Staaten abgeschlossenen DBA eine im Wesentlichen dem Art. 8 des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung über die Besteuerung von Gewinnen aus dem Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr enthalten, welche vorrangig gegenüber dem für Unternehmensgewinne sonst anwendbaren Art…
… 2 Abs. 8 EStG nachversteuert werden, sobald sonst der Fall einer Verlustdoppelverwertung eintreten würde. Ist ein österreichischer Abgabepflichtiger an einem deutschen Seeschiffahrtsbetrieb beteiligt, dessen Betriebsergebnis nach § 5a dEStG pauschal angesetzt wird (Tonnagenbesteuerung) und aus dem sich - nach österreichischem Recht ermittelt - ein in Österreich ausgleichsfähiger Verlust…
…sondern des deutschen Rechtssystems handelt. Allerdings fällt bereits bei kurzer Einsichtnahme in diesen Erlaß auf, daß gemäß Abschnitt I dieses Erlasses die Tätigkeit des Bordpersonals auf Seeschiffen nicht als begünstigte Tätigkeit gewertet werden darf. 27. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…