…1983, 339). Insbesondere folgende Umstände sprechen für eine Anerkennung der Arbeitgebereigenschaft des liechtensteinischen Unternehmens (für Zwecke des inländischen Rechtes und für Zwecke des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein): Das liechtensteinische Unternehmen ist keine steuerfreie Domizilgesellschaft, die nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern…
Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen…
…in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht bereits dadurch entstehen, dass daran irgend eine liechtensteinische Stiftung beteiligt ist. Vielmehr müsste es sich hiebei um eine…
Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…
…nichtselbständiger Arbeit vorliegen, dann wäre darauf Artikel 15 DBA-Schweiz anzuwenden; diese Bestimmung räumt der Schweiz insoweit ein Besteuerungsrecht ein, als die Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist. Folgt man der Auffassung, dass die Domizilgesellschaft der Arbeitgeber des österreichischen Abgabepflichtigen ist, dann käme die…
…sich auf Bereitstellung von Personal und Lagerkapazitäten für fremde Versandhändler spezialisiert hat) richten, sodann von dort die Ware ausgeliefert erhalten und schließlich die formal von der irischen Gesellschaft in Rechnung gestellten Beträge auf ein schweizerisches Bankkonto der irischen Domizilgesellschaft einzahlen, dann wird zu prüfen sein…
…der schweizerischen Muttergesellschaft. Eine andere Betrachtung wäre insbesondere dann geboten, wenn die schweizerische Muttergesellschaft eine bloße Domizilgesellschaft ohne eigenes Personal und eigene Geschäftsräumlichkeiten ist und wenn sonach deren Geschäftsbetrieb in den Räumlichkeiten der österreichischen Tochtergesellschaft abgewickelt wird. 7. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich hereingeholt werden sollten, wäre eine andere Betrachtung geboten. Aber auch ein anderer Aspekt wird bei dem geschilderten Sachverhaltsbild mit…
Beteiligen sich zwei in der Schweiz errichtete Kapitalgesellschaften an einer österreichischen vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, die in Österreich ein Immobilienprojekt betreut, so unterliegen die Gewinnanteile der beiden schweizerischen Kommanditisten insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese den aus der Immobiliennutzung erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zurechenbar…
…Artikel 13 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings setzt dies voraus, dass die schweizerische Gesellschaft nicht nur ihren Sitz, sondern auch ihre Geschäftsleitung in der Schweiz hat (dass sie sonach in der Schweiz im Sinn von Art. 4 DBA-Schweiz ansässig ist…
…der Schweiz eingetragenen Kommanditgesellschaft von der schweizerischen lokalen Steuerbehörde durch einen einzigen, lediglich an die Kommanditgesellschaft ergehenden Steuerbescheid der Besteuerung unterzogen werden, vermag nicht zu bewirken, dass ein Gewinntransfer von der schweizerischen Gesellschaft an den österreichischen Kommanditisten auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Schweiz…
…in der Schweiz eine Tochtergesellschaft und befindet sich die Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaft auf österreichischem Staatsgebiet, so unterliegt diese nach schweizerischem Recht errichtete und daher "ausländische" Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Gemäß Artikel 4 Abs. 5 i.V. mit Artikel 7 DBA-Schweiz wird die…
…Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen Umgründungsvorgängen stattfindet. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden können. Durch eine Zwischenschaltung einer solchen Holdinggesellschaft kann daher nicht die abkommensgemäß Österreich überlassene 15-prozentige Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen an in der Schweiz ansässige natürliche Personen umgangen werden. Wird daher auf österreichischer Seite die mit 25% erhobene Kapitalertragsteuer nicht zur Gänze…
Ob ein in der Schweiz ansässiger handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits…
…Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 13-118). Hat der Steuerpflichtige im Februar 2012 (sonach noch vor dem Wirksamkeitsbeginn der Kapitalbesteuerungsreform) seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, kann in Übereinstimmung mit der Abkommensrechtslage wie folgt vorgegangen werden: Im Steuererklärungsformular E 1 wird die bis zum…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zu erfolgen hat; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des…
…die jedoch nach Insolvenz des österreichischen Hauptkunden ihren Betrieb Ende 1995 eingestellt hat, wobei sich in Österreich nur mehr eine Geschäftsadresse und ein Telefonanschluß mit direkter Telefonumleitung in die Schweiz befindet, dann unterliegt eine derartige Gesellschaft kraft ihres inländischen Sitzes nach wie vor der unbeschränkten…
…zwei Ansässigkeitswechseln davon auszugehen ist, dass die Bestimmung nicht Anwendung findet. Dafür spricht auch der in Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz enthaltene Verweis auf Abs. 3, der im Hinblick auf den dort verwendeten Begriff der Ansässigkeit unter Berücksichtigung von Art. 1 des Abkommens nur…
Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass…