…diese Dauer von seiner Familie begleitet, wobei der Sohn in eine internationale Schule in den USA aufgenommen wird, dann sprechen diese Umstände sehr dafür, dass hierdurch für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Österreich in die USA verlegt wird. Denn in diesem Fall hat…
…an Schulen, sondern auch die Veranstaltung von Vorlesungen an universitären Bildungseinrichtungen zu zählen sein. Der Fall wäre allerdings anders zu sehen, wenn der deutsche Gastprofessor derart in den inländischen Institutsbetrieb eingegliedert worden wäre, dass nicht mehr von einem Werkvertrag, sondern von einem Dienstverhältnis zu sprechen…
Werden im Rahmen eines Lehreraustauschprogrammes in Österreich ansässige Professoren einer Wiener Schule an eine chinesische Universität zu einer Lehrtätigkeit entsandt, so unterliegen die für diese Lehrtätigkeit in China bezahlten Vergütungen nach Artikel 20 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 679/1992, der Besteuerung in Österreich…
…College, einer Schule oder anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zur forschen, wird in diesem Vertragstaat hinsichtlich der Vergütungen für diese Lehr- oder Forschungstätigkeit nicht besteuert, wenn er in dem anderen Vertragstaat ansässig ist oder unmittelbar vor diesem Aufenthalt dort ansässig war." Der Begriff des "Lehrers…
Tritt eine österreichische KEG für eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für…
…oder Forschung "an einer Universität, einem College, einer Schule oder einer anderen anerkannten Anstalt dieses anderen Vertragsstaats erfolgt". Gemäß Art. 21 Abs. 3 DBA-Indien bedeutet "anerkannte Anstalt" eine solche, die von der zuständigen Behörde des betreffenden Vertragsstaates, im vorliegenden Fall Österreichs, anerkannt worden ist…
…da sie ihre Einkünfte aus "öffentlichen Kassen" bezieht (§ 98 Abs. 1 Z 4 zweiter Teilstrich EStG 1988); nach Auffassung des BM für Finanzen hat das Universitätsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002), mit dem den Universitäten die Vollrechtsfähigkeit als Körperschaften öffentlichen Rechts zugesprochen worden ist…