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5 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
EAS 1224Immobiliengesellschaftsbeteiligungen nach dem DBA-Kanada
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/5-IV/4/9809.02.1998

…Grundvermögens zur Summe der Teilwerte des Aktivvermögens ankommen. Der Anteil des unbeweglichen Vermögens der Gesellschaft ist daher nicht an dem um die Schulden verringerten Reinvermögen zu messen. Veräußert eine kanadische Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen Holding-AG, die zu 100% die Kommanditanteile an einer…

EAS 2635Niederländische Vorstände einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0446-IV/4/200531.08.2005

…vorweg im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung zu klären sein, ob die beiden niederländischen Vorstandsmitglieder in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihre Arbeitskraft (als Vorstandsmitglieder) im Sinn von § 47 EStG der österreichischen AG oder der niederländischen GmbH "schulden". Denn davon hängt ab, ob aus steuerlicher Sicht der gewählten Gestaltungsform überhaupt…

EAS 3443Zuwendung einer GmbH-Beteiligung mit französischem Immobilienbesitz – StiftESt und DBA(Erb)-FRA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.792.78906.02.2023

…GmbH hauptsächlich aus französischem Immobilienbesitz besteht, sind die Verkehrswerte der in Frankreich gelegenen unbeweglichen Wirtschaftsgüter - unter Außerachtlassung der diese Werte schmälernden Schulden und Lasten - in Relation zum gesamten aktiven Vermögen der österreichischen GmbH (ebenfalls zu Verkehrswerten angesetzt) zu stellen. In Drittstaaten gelegene Vermögenswerte sind hierbei…

EAS 3214Immobilienklausel im DBA-Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0965-IV/4/201118.04.2011

…EAS 3193). Hierbei ist das Wertverhältnis des rumänischen Immobilienvermögens zum übrigen Aktivvermögen der Gesellschaft zu ermitteln. Schulden bleiben bei dieser Wertermittlung außer Ansatz (EAS 1224, EAS 3146 unter Berufung auf Z 28.4 des OECD-Kommentars zu Art. 13 OECD-MA). Wird von rumänischer Seite…

EAS 2938Gewinnausschüttungen einer LLP in Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/4/200805.02.2008

…413, als Vergleichbarkeitskriterium verlangt wird, dass keiner der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft mit seinem Vermögen haftet, so geht die Erfüllung dieses Kriteriums nicht dadurch verloren, dass nach dem Recht Kasachstans eine solche persönliche Inanspruchnahme in Höhe der noch ausstehenden Einlagen erfolgen kann. Denn…