RIS AI
5 Treffer1513 msnur geltende Fassungen
EAS 3205Belgische Koordinationszentren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0825-IV/4/201128.03.2011

…dem "Income Statement" der Finanzierungstochtergesellschaft bloß mit 0,1% ihres "profits" besteuert, liegt sonach die belgische Körperschaftsteuervorbelastung der Finanzierungserträge unter 15%, wird dies für ihre Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft die Sanktion des § 10 Abs. 4 KStG 1988 und damit österreichische Körperschaftsteuerpflicht auslösen ("Methodenwechsel"). Eine…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

…sich aber in wirtschaftlicher Betrachtung nicht als Quellensteuer der (verdeckten) Gewinnausschüttung, sondern als eine pönalisierende Sanktion dar. Weder können Doppelbesteuerungsabkommen noch kann die EU-Mutter-Tochterrichtlinie so ausgelegt werden, dass sie zu einer Freistellung von Sanktionen gegen grob verschuldete Rechtsverstöße verpflichten.   Bundesministerium für Finanzen…

EAS 2365Verwertung eines deutschen Verlustvortrages bei der inländischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 318/2-IV/4/0327.10.2003

…Denn dies erscheint mit den Grundsätzen der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar; es kann der Umstand der Niederlassung der Schwestergesellschaft in Deutschland nicht mit der Sanktion verknüpft werden, dass deshalb die - bei Niederlassung in Österreich zulässige - Verlustverwertung ausgeschlossen wird. Bei Auslegung der innerstaatlichen Rechtsordnung ist bereits…

EAS 2937Mauritius-Holding mit Zinsen und Dividendeneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0098-IV/4/200825.01.2008

…dann wäre dieser Vorgang in Italien gemäß Art. 13 Abs. 3 DBA-Italien steuerfrei zu stellen. Der Vorgang wäre in Österreich kraft internationaler Schachtelbefreiung ebenfalls - ohne Sanktion des § 10 Abs. 4 KStG 1988 - steuerfrei. Allerdings nicht deshalb, weil Italien die Zinsen und Beteiligungserträge der M…

EAS 2675Doppelansässige "inländische Kapitalgesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0709-IV/4/200523.11.2005

…liegenden Gewinnen verloren; und zwar auch dann, wenn diese Gewinne im DBA-Ausland nicht besteuert werden, wobei dies auch nicht durch Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG sanktioniert werden kann, da dieser nur bei der internationalen Schachtelbefreiung nach § 10 Abs. 2 KStG, nicht aber bei…