RIS AI
4 Treffer1419 msnur geltende Fassungen
EAS 1887Haftung für die Abzugsbesteuerung von Seminarvortragenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 469/1-IV/4/0123.07.2001

…da die deutsche Steuerpflichtige - wenn sie zivilrechtlich einen Regress der KEG hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme erfolgreich abwehren kann - kein Interesse an einem Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens in Deutschland haben wird. Der umsatzsteuerliche Leistungsort liegt sowohl im Fall einer unterrichtenden Tätigkeit wie auch im Fall einer…

EAS 1229Liquidation einer inländischen Vertriebstochter unter Kundenstockübernahme durch eine deutsche Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/66-IV/4/9806.08.1998

…verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen Muttergesellschaft) auslöst. Unter den gegebenen Umständen könnte eine dem…

EAS 3041Arbeitskräftegestellung aus Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0510-IV/4/200924.03.2009

…angestrebte Weg zur internationalen Doppelnichtbesteuerung. Angesichts des Risikos, das für Steuerabzugspflichtige besteht, wenn sie - ohne Regressmöglichkeit beim Einkünfteempfänger - zu Unrecht die Bemessungsgrundlage durch vermeintlich abzugsfähige Aufwendungen kürzen, wurde in EStR 2000 Rz 8006e ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Risiko vom Abfuhrpflichtigen auf die Finanzverwaltung verlagert…

EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…Risiko besteht dann, wenn sich die US-Muttergesellschaft im Jahr der IRS-Prüfung (2003) bei ihrer österreichischen Tochter regressiert hat und diese Regresszahlung von der Tochtergesellschaft im Jahr 2003 als Aufwand behandelt hat. Die Regresszahlung stellt jedenfalls keinen Aufwand des Jahres 2003 dar, sondern wäre…