…solange aufrecht bleiben, als nicht auf Reziprozitätsbasis eine gegenteilige Rechtswirkung aus dem DBA mit den DBA-Partnerstaaten festgelegt wird. Sollte allerdings die österreichische GmbH im Ausland einer gewinnbringenden Tätigkeit nachgehen, die - ohne DBA - zu einer die MIKÖ ausschließenden österreichischen Körperschaftsbesteuerung führen würde, wären gesonderte Überlegungen…
…von ihr beherrscht werden, kann aus Artikel VII eine Quellensteuerfreiheit abgeleitet werden. Wenn daher Pakistan dem Umstand, dass eine Refinanzierung der Kommerzbanken über die Österreichische Kontrollbank AG stattfindet und hiefür die Republik Österreich die Haftung übernommen hat, nicht die Rechtswirkung beimisst, dass nach Artikel VII…
…öffentliche Dienstleistungen zurückgehen) an eine österreichische Staatsbürgerin fließen. Da weiters Auslandseinkünfte für Zwecke der österreichischen Besteuerung stets nach österreichischem Recht ermittelt werden müssen, kann in diesem Fall der in der US-Steuergesetzgebung vorgesehenen Steuerbefreiung für die "Death-Pension" in Österreich keine Rechtswirkung zugemessen werden. 23…
…10 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur…
…Bei dieser Sichtweise ist auch für eine Anwendung einer "Zuzugsbewertung" nach § 6 Z 6 EStG kein Raum. Durch das DBA-Tschechien wird die Rechtswirkung des Umgründungssteuergesetzes (dass nämlich kein Fall eines zur Gewinnrealisierung führenden Tausches der Anteilsabstockung an der "Hotel-1 A.S." gegen die…
…19 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur…
In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern…