Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Betreibt die österreichische Tochtergesellschaft einer zu einem internationalen Konzern gehörenden schweizerischen Muttergesellschaft seit Jahren auf dem österreichischen Markt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Produkte des Konzerns und erfolgte die Gewinnzuordnung zur österreichischen Tochtergesellschaft stets nach der Kostenaufschlagsmethode, so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode nicht geboten…
Vertreibt eine österreichische GmbH mit einer konzernzugehörigen Holding-AG in der Schweiz (deren Geschäftsleitung sich aber in Österreich befindet) und einer in die Gestaltung eingebundenen Briefkastengesellschaft auf Zypern über eine tschechische Konzerngesellschaft Haushaltsartikel in Tschechien und ergeben sich Probleme bei einer sachgerechten Zuordnung der…
Wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit der niederländischen Niederlassung eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an…
…dann unterliegen die an die beiden Mitarbeiterinnen gezahlten Löhne zur Gänze in Österreich der Besteuerung, wobei die Steuer im Lohnsteuerabzugsweg (allerdings nicht vom Kommissionär sondern von dem deutschen Arbeitgeber) zu entrichten ist; nichtentrichtete Lohnsteuerbeträge könnten erforderlichenfalls auf der Grundlage des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages, BGBl. Nr…
Die Sorge, dass durch das unterzeichnungsreife neue österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und…
Hat ein österreichischer gemeinnütziger Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür…
Ist eine österreichische Bank genötigt, Beratungsleistungen ausländischer Anwälte in Anspruch zu nehmen, wobei infolge der Steuerschuldumkehr nach § 19 Abs. 1 UStG die Leistungen der ausländischen Anwälte einerseits durch die österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den…
Es ist wohl richtig, daß Artikel 25 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die österreichische Finanzverwaltung verpflichtet, nichtentrichtete US-Steuern zwangsweise zugunsten der US-Steuerverwaltung einzubringen. Allerdings ist diese Vollstreckungsamtshilfe nur in einem sehr eng begrenztem Rahmen vereinbart worden; nämlich nur insoweit, als…
Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Ist für eine österreichische Bank erkennbar, dass US-Kapitalerträge einerseits unter Gewährung der im DBA-USA vorgesehenen Quellensteuerentlastung (also ohne Einbehaltung der vollen 30%igen US-Quellensteuer) an die Bank überwiesen worden sind, dass aber andererseits diese Kapitalerträge nicht abkommensberechtigen Bankkunden zugeflossen sind, ist sonach…
Nach Auffassung des BMF kommt den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in…
Erhält eine österreichische GmbH eines multinationalen Konzerns nachträglich ausgestellte Computerrechnungen in der Größenordnung von rund 700.000 Euro über angeblich von einer konzernzugehörigen US-Gesellschaft in Vorzeiträumen erbrachte Dienstleistungen und stellt sich bei Nachforschungen durch die Betriebsprüfung im Wege einer internationalen Auskunftei heraus, dass an…
Die im innerstaatlichen Recht entwickelten Beweislastverteilungsregeln gelten auch für die Ermittlung des zutreffenden Verrechnungspreises für Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen. Danach trifft wohl die Beweislast für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Steuererklärung regelmäßig die Behörde; dieser Ermittlungspflicht der Behörde steht aber die Mitwirkungspflicht der…
Abgabepflichtige sind gemäß § 138 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht…
Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…
Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
Wurde Vermögen im Jahr 1971 von einer damals in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin an ihren damals minderjährigen Sohn gegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…