…wird (Ziffer 8 des Protokolls zum DBA-Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn. 20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, 2023-0.913.349). Dies gilt nicht nur, wenn die Person während eines Kalenderjahres zeitlich nacheinander für mehrere…
…beendet werden können, dann ist durch die Überschreitung der für Bauausführungen geltenden 12-monatigen Frist des Artikels 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien eine Betriebstätte in Österreich begründet worden. Diese Betriebstätte existiert nicht erst ab Überschreitung der Frist von 12 Monaten, sondern ab Beginn…
…dann bleibt die Grenzgängereigenschaft bis Jahresende gewahrt, wenn die Tage der Nichtrückkehr an den Wohnsitz in Verbindung mit Tagen einer Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20% der Arbeitstage nicht überschreiten (wobei Krankheits- und Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr gelten). Ist der betreffende Arbeitnehmer daher im…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
…seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen des Produktvertriebes innerhalb eines Jahres für 60 Tage nach Fernost entsandt, so geht in dem betreffenden Jahr die Grenzgängereigenschaft verloren, sodass der österreichische Arbeitgeber für alle Bezugsteile den Lohnsteuerabzug vorzunehmen hat, die auf berufliche Tätigkeiten des deutschen Grenzgängers auf österreichischem…
…wohl richtig, dass erst durch eine Änderung des OECD-Kommentars im Update 2003 Bauplanung und Bauüberwachung als Teilnahme an der Bauausführung eingestuft wurde. Doch wurde bereits in EAS 2907 erläutert, dass diese Änderung auch die Auslegung bereits bestehender DBA betrifft; dies allerdings nicht rückwirkend, sondern…
…nach Auffassung des BM für Finanzen davon auszugehen sein, daß eine Lehrtätigkeit an einer staatlichen italienischen Universität als Ausübung einer öffentlichen Funktion im Sinn von Artikel 19 des Abkommens anzusehen ist. Kommt daher Artikel 20 wegen Überschreitung der Zweijahresfrist nicht zur Anwendung, ist Italien (rückwirkend)…
…dann wird Folgendes mitzubedenken sein: Die österreichisch-deutsche Regelung, wonach bei jahresdurchgängiger Beschäftigung bei einem grenznahen Unternehmen jemand entweder während des ganzen Jahres oder überhaupt nicht als Grenzgänger eingestuft wird, je nachdem ob die Grenzgängerkriterien an mehr als 45 Tagen als erfüllt anzusehen sind oder…
…dann würde Deutschland das Besteuerungsrecht nicht mit der Begründung streitig gemacht, dass im Fall eines - auch die Wochenenden einschließenden - Schichtdienstes laufend mehrere arbeitsfreie Tage anfallen, die insgesamt pro Jahr 45 Tage überschreiten. 11. Oktober 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Entsendet ein österreichisches Bauunternehmen im grenznahen Raum in Österreich ansässige Bauarbeiter an eine im grenznahen deutschen Raum liegende Baustelle und liegt solcherart die Grenzgängereigenschaft im Sinn des Artikels 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vor, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiebei erzielten Grenzgängereinkünften Österreich zu…
…Grenze" befinden. Als "Nähe der Grenze" gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 15 Abs. 6 des Abkommens die "Lage in einer Zone von 30 km beiderseits der Grenze". Ist daher beispielsweise der Dienstnehmer einer Salzburger Firma in der Ortsgemeinde Übersee in Deutschland wohnhaft, dann ist…
Stellt sich bei der Entsendung eines Dienstnehmers einer deutschen Firma zu einer österreichischen Firma heraus, dass infolge Überschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich übergeht, dann muss von der bisher in Deutschland vorgenommenen Besteuerung…
…283/1986; EAS 1250). Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bei einem ganzjährig bestehenden Arbeitsverhältnis das Ausmaß von 45 Tagen, entfällt somit für das gesamte Jahr die Grenzgängereigenschaft. Sieht man von den Sonderfällen der Krankheit und des Urlaubs ab, ist es nach den getroffenen Regelungen unerheblich…
…Ausmaß der Sechstelgrenze in Bezug auf Sonderzahlungen nach den Vorschriften des § 67 EStG 1988, und zwar ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Die Abkommensanwendung im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung kann daher zu keiner rückwirkenden Änderung der Sechstelgrenze führen. Gleiches gilt für die Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro…
…es auch mit der bloßen Kostenweiterbelastung nach Ungarn sein Bewenden haben. Da das DBA-Ungarn keine Grenzgängerklausel enthält, richtet sich das Besteuerungsrecht an den Bezügen des nach Ungarn entsandten Mitarbeiters trotz täglicher Rückkehr an den inländischen Wohnsitz nach dem Tätigkeitsortprinzip des Art. 15 DBA-Ungarn…
…Monatsfrist" (§ 26 Abs. 2 BAO) außer Betracht gelassen. Daher tritt für solche Grenzgänger selbst dann keine unbeschränkte Steuerpflicht ein, wenn sie eine 6 Monate übersteigende Arbeitsbewilligung besitzen. An dieser Beurteilung vermag auch der Erlass des BM für Finanzen vom 18. November 1991, AÖFV. Nr. 331…
…Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 sowie gemäß Artikel 15 Abs. 6 des Doppelbesteuerungsabkommens vom 24…
…der nur Freitag nachmittags in der Schweiz unterrichtete, eine Grenzgängereigenschaft nicht in Erwägung gezogen. Die Frage ist allerdings nur von untergeordneter Bedeutung, da bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Verhältnis zu Liechtenstein infolge des anzuwendenden Anrechnungsverfahrens (Artikel 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein) die Einbeziehung der…