…erreichen, wenn sie die unter Progressionsvorbehalt DBA-steuerfreien Zinsen bei Kennzahl 440 in die Durchschnittsatzberechnung einbeziehen (AÖF Nr. 157/1998, Abschn VI). Gleiches muss gelten, wenn der Abgabepflichtige die "Quasi-Endbesteuerung" nach § 37 Abs. 8 EStG in Anspruch nimmt. Sollte der Abgabepflichtige der Auffassung sein…
…muss diese als "auszahlende Stelle" den 25%igen Kapitalertragsteuerabzug mit Endbesteuerungswirkung vornehmen (Auslands-KESt-VO BGBl. II Nr. 393/2003). Andernfalls wäre die Ausschüttung gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG der 25%igen "Quasi-Endbesteuerung" im Veranlagungsweg zu unterziehen. 22. Juni 2005 Für den…
…qualifizieren und unterliegen, sofern sie nicht im Wege eines gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 abzugspflichtigen Kreditinstituts bezogen werden, in der Folge der 27,5-prozentigen "Quasi-Endbesteuerung" gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988, sofern nicht die Regelbesteuerung nach Abs. 5 anzuwenden ist…
…Folge der 25-prozentigen Endbesteuerung. Denn gehen die Ausschüttungen als solche einer österreichischen Bank zu, muss diese als "auszahlende Stelle" den 25-prozentigen Kapitalertragsteuerabzug vornehmen. Andernfalls wäre die Ausschüttung gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 der 25-prozentigen "Quasi-Endbesteuerung" im Veranlagungsweg zu…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und…
…10a des revidierten Abkommens) berechtigt, die österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen (gleichlautend EAS 399). Pkt. 9.3.1 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen vom 8. April 1994, GZ 14 0210/6-IV/4/14/93, steht mit den vorstehenden Ausführungen im Einklang…
…Freistellungsverpflichtung belegen). Unterliegen diese Kapitalerträge aber keinem Steuerabzug mehr, dann kommt ihnen gemäß § 97 Abs. 1 EStG auch keine Endbesteuerungswirkung zu. Daher ist es nicht zulässig, die im Gewinnanteil der deutschen KG enthaltenen österreichischen Kapitalerträge von der Erfassung zum Progressionsvorbehalt auszunehmen. Bundesministerium für Finanzen, 24…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
… Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…
… Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und…
Gemäß § 10 Abs. 4 KStG 1988 und VO BGBl. II Nr. 295/2004 tritt bei ausländischen Tochtergesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften durch den "Methodenwechsel" der Verlust der internationalen Schachtelbefreiung ein, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist gemäß § 3 Z…
Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
Beabsichtigt ein ausländischer Konzern das (operative) Leasinggeschäft mit Großgeräten für geologische Exploration über eine in Österreich errichtete Gesellschaft abzuwickeln, wobei aber das operative Durchführungsgeschäft über eine niederländische Tochtergesellschaft erfolgen soll, weil die finanzierenden US-Banken eine Bilanzierung in US-Dollar verlangen und nur in den…
Hält eine in Österreich ansässige natürliche Person 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, die ihrerseits zu 80% an einer deutschen GmbH beteiligt ist, und gewährt Deutschland der österreichischen Mutter-GmbH keine Vollentlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer, sondern wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von…
Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Subject to tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III…
…den Vorschriften des Artikels 15 Abs. 2 anzurechnen. Aus dem österreichischen Endbesteuerungserlaß kann jedenfalls keine Steuerfreistellung auf österreichischer Seite abgeleitet werden. Sollte sich die stille Beteiligung allerdings als eine solche unechter Natur erweisen, die den Grundsätzen der Mitunternehmerbesteuerung unterliegt, müßte nach den Vorschriften des Artikels…