…abzugsfähig, wenn sie an ein Versicherungsunternehmen gezahlt werden, dem die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Österreich erteilt worden ist. Doch auch in diesem Fall müssten die Prämienzahlungen an diesen inländischen Geschäftsbetrieb geleistet werden. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… denn eine Betriebstätten-Attraktivkraft (Zurechnung aller Inlandsgeschäfte des ausländischen Versicherers an die inländische Betriebstätte) ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Sonderausgabenbegünstigt sind daher nur Prämienzahlungen zu jenen Versicherungsverträgen, die dem Geschäftsbetrieb der inländischen Niederlassung steuerlich zuzurechnen sind (EAS 686). Diese steuerliche Zurechnung spiegelt sich in der…
…externen Vertriebsmitarbeitern und der ausländischen Hauptniederlassung kaum oder keine Verhandlungen über Vertragsbedingungen stattfinden, da Versicherungen in der Regel standardisierte Versicherungsverträge auflegen und lediglich die Prämienzahlungen einem gewissen Verhandlungsspielraum unterliegen. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob diese Tätigkeiten vorbereitender Art sind oder Hilfstätigkeiten im Sinne des Art…
…nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens; denn eine Betriebstätten-Attraktivkraft (Zurechnung aller Inlandsgeschäfte des ausländischen Versicherers an die inländische Betriebstätte) ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Sonderausgabenbegünstigt sind daher nur Prämienzahlungen zu jenen Versicherungsverträgen, die dem Geschäftsbetrieb der inländischen Niederlassung steuerlich zuzurechnen sind. Denn das in …
Werden Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zur rumänischen Tochtergesellschaft entsandt, dann sind jene Bezugsteile in Österreich nach den Vorschriften des Artikels 24 (Methodenartikel) steuerfrei zu stellen, an denen durch Artikel 15 des DBA-Österreich/Rumänien das Besteuerungsrecht Rumänien zuteilt wird. Dies gilt auch für Auslandsprämien, die…