…Luftraum) welcher Staaten seine Arbeitsleistungen erbracht werden. Allerdings ist diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an Großbritannien keine ausschließliche. Infolge der österreichischen Ansässigkeit unterliegen die britischen Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei die britische Steuer gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Großbritannien auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen…
Hat ein in Österreich ansässiger Flugzeugführer mit einer deutschen Flugvermittlungsfirma einen freien Dienstvertrag im Sinn von LStR 2002 Rz 977 abgeschlossen, auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn…
Wird von einem deutschen Luftfahrtunternehmen ein in Deutschland ansässiger Pilot einem österreichischen Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsgestellungsverhältnisses überlassen, dann findet die Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 Abs. 5 DBA-Deutschland auf die vom deutschen Arbeitgeber gezahlten Bezüge ungeachtet des Umstandes Anwendung, dass das österreichische…
…internationalen Luftverkehr eingesetzt, so wird gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an den von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Pilotenbezügen Österreich zugeteilt. Die Bezüge sind daher auf schweizerischer Seite von der Besteuerung freizustellen. Der schweizerische Pilot unterliegt gemäß § 98 Abs. 1 Z 4…
…den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Österreich, dann bewirkt dies nach dem am 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit getretenen DBA-Deutschland-2000 nicht mehr, dass dadurch das Besteuerungsrecht an den Pilotenbezügen von Deutschland nach Österreich wandert. Denn gemäß Artikel 15 Abs. 5 des Abkommens steht das…
…a des Abkommens im Verhältnis zu Belize auf österreichischer Seite aber das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegen die Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei eine in Belize erhobene Steuer nach den allgemeinen Grundsätzen in Österreich anzurechnen ist. Die Bezugnahme auf das Steuerfreistellungsverfahren…
…als für die Steuerzuteilung die Arbeitsausübung in einem Vertragstaat maßgebend ist; dies ist aber bei der Besteuerungszuteilung in Bezug auf die Pilotenbezüge nicht der Fall, weil diese unabhängig vom Arbeitsort stets zugunsten des Geschäftsleitungsstaates angeordnet wird. Da sonach unter den genannten Gegebenheiten kein österreichisches Besteuerungsrecht…
Verlegt ein Pilot deutscher Staatsangehörigkeit, der bei einer internationalen deutschen Luftfahrtgesellschaft tätig ist, nach Verehelichung mit einer Österreicherin den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" nach Österreich und wird er hiedurch in Österreich "ansässig", dann richtet sich die Besteuerung seiner Piloteneinkünfte nach jenen Grundsätzen, die bereits in…
Ein in Österreich ansässiger Flugpilot, der für eine in Liechtenstein ansässige Flugchartergesellschaft auf internationalen Flugrouten eingesetzt ist, unterliegt mit den hiefür erhaltenen Bezügen gemäß Art. 15 DBA-Liechtenstein der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet…
Ist ein in Österreich ansässiger Flugpilot bei einer Fluglinie in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig, wobei seine Bezüge dort keiner Einkommensbesteuerung unterliegen, dann gestattet § 48 BAO keine Steuerbefreiung in Österreich, da eine solche nur zum Ausgleich einer in- und ausländischen Besteuerung vorgenommen werden kann…
Schließt ein österreichischer Berufspilot, der auf selbständiger Basis verschiedenen Auftraggebern seine Dienste anbietet, mit einem französischen Unternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen er durch 4 Monate hindurch für eine italienische Fluglinie als erster Offizier zur Verfügung steht, dann liegen bei dieser Sachverhaltsgestaltung für den Piloten…
Wird ein in Österreich ansässiger Pilot von einem in Dubai ansässigen bloßen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen an ein in Malta ansässiges Luftfahrtunternehmen iSd Art. 8 DBA-Malta überlassen, dann dürfen die Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta in Malta besteuert werden, da diesfalls die unselbständige Arbeit…
Ein in Österreich ansässiger Pilot einer Airline mit Geschäftssitz in Hongkong, der für die Airline als in Frankfurt stationiert gilt (ohne dort aber über einen Wohnsitz zu verfügen) und der von Frankfurt aus laufend ca. 7 bis maximal 10 Tage weltweite Langstreckenflüge durchführt und sich…
Schließt ein in Italien ansässiger Pilot mit einem österreichischen Bedarfsflugunternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen er bei Bedarf zu österreichischen Flughäfen fährt, um von dort aus Flugeinsätze zu absolvieren, und muss dieser Vertrag auf der Grundlage von § 47 Abs. 2 EStG 1988 steuerlich als Dienstvertrag…
Ist ein in Österreich ansässiger Gleitschirmpilot für eine deutsche Firma als Werkspilot und Testflieger für neuentwickelte Schirme im Einsatz und nimmt er außerdem an einschlägigen Wettkämpfen teil, dann ist zunächst festzustellen, ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt…
Ein in Österreich ansässiger Pilot einer deutschen Fluggesellschaft, der sich von den ca. 200 Einsatztagen eines Kalenderjahres nur rund 40 Tage auf deutschem Staatsgebiet aufhält und sonst auf internationalen Flügen unterwegs ist, unterliegt gemäß Artikel 9 i.V. mit Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch…
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die ein in Österreich ansässiger Pilot, der bei einer schweizerischen Luftfahrtgesellschaft im internationalen Verkehr eingesetzt ist, von dieser Gesellschaft für diese Tätigkeit erzielt, sind gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausgenommen. Die durch…
Führt ein inländisches Bedarfsflugunternehmen mit bemannten Flugzeugen im Ausland Charterflüge durch, handelt es sich hierbei nach Maßgabe der dem Artikel 3 Abs. 1 lit. e OECD-MA nachgebildeten DBA-Bestimmungen um Flüge im "internationalen Verkehr", es sei denn, die Flüge werden ausschließlich zwischen Destinationen im…
Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…
Gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. b DBA-Norwegen werden Arbeitnehmer, die ausschließlich oder vorwiegend an Bord von Flugzeugen eines österreichischen oder norwegischen Luftfahrtunternehmens tätig sind, im Wohnsitzstaat besteuert. Bei Vorliegen einer amtlichen norwegischen Ansässigkeitsbescheinigung kann von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen, das einen norwegischen Flugpiloten beschäftigt…