…Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Werden daher seitens eines österreichischen Bauunternehmens von einem liechtensteinischen Personalleasingunternehmen, das in Österreich finanzamtlich als lohnsteuerabzugspflichtig erfasst ist, in Deutschland ansässige Arbeitskräfte angemietet und ausschließlich auf deutschen Baustellen des österreichischen Bauunternehmens eingesetzt…
…einer Vereinbarung zum Transfer von Pensionsansprüchen und aus verwaltungstechnischen Gründen) des UNJSPF zur Auszahlung von Ruhegenüssen, sind diese Ruhegenüsse von der Einkommensteuer befreit, wenn das anwendbare Amtssitz- oder sonstige Privilegienabkommen dies vorsieht (EAS 735, EAS 903, EAS 1369, EAS 2593, EAS 3362 und EAS 3365). …
…11 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien (BGBl. III Nr. 197/2021) gewisse Privilegien. Gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. d des Abkommens besteht eine Befreiung von der Besteuerung in Bezug auf Gehälter und Vergütungen…
Vorausgesetzt, dass die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen nicht als "ausländische Pensionskasse" im Sinn von § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG einzustufen ist und dass sie weiters nicht dem deutschen Sozialversicherungssystem zuzurechnen ist, sind Ruhegehälter, die von dieser Anstalt an in Österreich ansässig gewordene…
…Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735). Dies hat allerdings nicht zur Folge…
…OECD-MA durch den Ähnlichkeitshinweis "und ähnlicher Vergütungen" nur klarstellende Bedeutung beigemessen wurde. Wird daher einem österreichischen Grenzgänger bei einem schweizerischen Kantonsspital ein Vorbezug auf die künftige Pension gewährt, ist dieser Vorbezug in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Vorsorglich wird…
…Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten gewährt werden. Gemäß Art. 19 Abs. 2 wird die Frage, ob eine juristische Person eine…
In EAS 2593 wurde in Bezug auf die Auslegung von Privilegienabkommen mit Internationalen Organisationen folgende Auffassung vertreten: "Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des…
…des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Die rund 34.500 Euro betragende Betriebsrente unterliegt demgegenüber gemäß Artikel 18 Abs. 1 DBA-D der ausschließlichen österreichischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die rund 32.000…
…Bestimmung keinen Unterschied, aus welchen Quellen der Arbeitgeber sich die Deckungsmittel für solche Ruhebezüge beschafft hat (Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbeiträge) und ob die Ruhebezüge laufend ausgezahlt oder durch eine Einmalzahlung abgegolten werden. 21. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…an Arbeitgeber innerhalb dieses Kreises erbracht wurden und dass andererseits auch die Zahler der Pensionen diesem Kreis zugehören (siehe in diesem Sinn auch EAS 1355). Daraus folgt, dass eine schweizerische AHV-Pension, die einem schweizerischen Gemeindebediensteten von der Schweizerischen Ausgleichskasse im Rahmen des schweizerischen Sozialversicherungssystems…
Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…
…Folgekrankheit verstorben ist, - eine US-Sozialversicherungspension - eine Rente aus dem "Survivor Benefits Plan" des US-Verteidigungsministeriums und - eine "Death Pension" des US Department of Veterans Affairs dann handelt es sich hiebei im erstgenannten Fall um in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie Bezüge nach Artikel 18 Abs…
…des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben. (R 84/1-IV/4/96 v. 3.7.96). Anmerkung: Fast gleichlautend mit EAS 735 3. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Anders wäre es nur, wenn es sich bei dieser Zusatzpension um Zahlungen handeln sollte, die unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" fallen; ob dies der Fall ist, müsste auf Seiten der USA beurteilt…
…1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS.47). In dem im September 2000 paraphierten Entwurf eines Anwendungsschreiben zum DBA-2000 ist die seinerzeitige Beurteilung aufrecht erhalten und daher eine Zuordnung…
Angestellte der UNIDO (auch österreichische Staatsbürger) genießen gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. d des UNIDO-Amtssitzabkommens (BGBl. III Nr. 100/1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im…
…worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (1954) anzusehen sind und folglich in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen sind (BMF-Erlass vom 18.01.1986…
Bei Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art. 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem…
…Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS 47). Es sind dem…