RIS AI
4 Treffer1129 msnur geltende Fassungen
EAS 1049Pauschalhonorar an eine deutsche Konzertagentur mit US-Künstleranteil
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 235/1-IV/4/9704.04.1997

…dass die deutsche Agentur als alleiniger Vertragspartner der US-Künstlerin auftritt, sodass das von der österreichischen Konzertagentur gezahlte Pauschalhonorar insgesamt (sonach auch hinsichtlich des "Künstlerteiles") eine in Deutschland steuerpflichtige Betriebseinnahme der deutschen Konzertagentur darstellt, dann ist dieser Einkünftefluss an die deutsche Konzertagentur insgesamt gemäß Artikel…

EAS 1640Engagement eines slowakischen Kinderchores
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4522/3-IV/4/0014.04.2000

…einer inländischen Opernproduktion ein slowakischer Kinderchor (12 Kinder) engagiert, mit dem zunächst mehrere Proben und in der Folge 5 Opernvorstellungen stattfinden, wobei Proben und Vorstellungen mit unterschiedlichen Pauschalhonoraren abgegolten werden, dann wird nach der geltenden Rechtslage der 20%ige Steuerabzug vorzunehmen sein, es sei denn…

EAS 2578Nichtexistente belgische Künstleragentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/4/200525.02.2005

…in Absatz 5 des Erlasses angesprochene Ansässigkeitsnachweis. Kommt im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung hervor, dass bei einer österreichischen Großveranstaltung eine belgische Künstleragentur als Empfänger eines Pauschalhonorars in Millionenhöhe genannt wird, die jedoch gar nicht existiert und wurde vom österreichischen Veranstalter die Honorarauszahlung ohne Steuerabzug vorgenommen…

EAS 1052Engagement eines schweizerischen Künstlers im Wege einer schweizerischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 235/2-IV/4/9714.04.1997

…Pauschalbetrag der Besteuerung zu unterziehen. Dass hiebei die vom Bruttobetrag des Pauschalhonorars erhobene österreichische Abzugssteuer nicht nur den Gewinnanteil des Künstlers sondern auch jenen der juristischen Person trifft wird durch das Abkommen nicht unterbunden (siehe diesen aus Z 11 lit. b letzter Satz des OECD…