…daher keine anderweitigen Interpretationserfordernisse gegeben sind, wird die mit Deutschland getroffene Auslegung auch im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten angewendet (EAS 3046). Daraus folgt, dass Rumänien aus österreichischer Sicht nur dann ein Besteuerungsrecht erlangt, wenn der Architektin ein Büroraum (zB auch in einem Baucontainer) für…
…dass unter den geschilderten Gegebenheiten die monatlichen Zahlungen von insgesamt 800.000 Euro in wirtschaftlicher Hinsicht als Kaufpreisraten aufzufassen sind und keine unter Artikel 12 DBA-Polen fallenden Entgelte für eine dreijährige Nutzungsüberlassung darstellen. Der in den Raten enthaltene Zinsenanteil löst ebenfalls keine polnische Quellenbesteuerung…
…betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) in das Eigentum der österreichischen Gesellschaft übergeht, dürfte jedenfalls keine ausreichende Abgeltung darstellen. Über diese Frage kann indessen nicht auf ministerieller Ebene abgesprochen werden, da hiefür eine genauere Erhebung aller relevanten Gegebenheiten erforderlich ist. Das Auslieferungslager würde für die schweizerische Schwestergesellschaft jedenfalls eine…
…der Einkünfte Besteuerungsrechte einräumen. Wird dem veranstaltenden Verein daher von seinem Heimatstaat eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt, unterliegen die vorgenannten Konferenzeinkünfte auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens keiner inländischen Steuerpflicht, sodass unter diesen Gegebenheiten keine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich ist, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach …
…nicht entgegen. Denn bei wiederkehrenden Nutzungen von Räumlichkeiten sind die einzelnen Nutzungsdauern zusammenzurechnen (Z 6 OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Die Einkünfte der slowakischen Pflegekräfte führen daher unter diesen Gegebenheiten zur Steuerpflicht in Österreich und sind in der Slowakei gemäß Art. 23 DBA…
…deutschen Verwalter handelt. Denn nach einer mit der deutschen Finanzverwaltung am 7. Juni 1991 getroffenen Verständigungsvereinbarung werden Räumlichkeiten in der Regel ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten als Betriebstätte gewertet. Der Umstand, dass das österreichische Unternehmen in Deutschland über eine Betriebstätte verfügt, bedeutet indessen nicht…
…ab einer Nutzungsmöglichkeit von der Dauer 1 Monates (§ 81 Abs. 2 EStG) und für ertragsteuerliche Belange ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten (Z 6 des Ergebnisprotokolles über eine österreichisch-deutsche Verständigung vom 7.6.1991) eine inländische Betriebstätte für den deutschen Produzenten darstellen. Liegt eine…
…zu; und zwar auch dann wenn die jeweilige Nutzungsdauer den Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreitet (Absatz 6, drittvorletzter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA); denn wiederkehrende Nutzung dieser Räume ist für die Betriebstättenbegründung ausreichend. Der Bestand einer inländischen Betriebstätte hat zur Folge…