…Der bloße Umstand, dass die Vertragabschlüsse einschließlich der Vertragsunterfertigungen ausschließlich durch die amerikanische Gesellschaft erfolgen, vermag daran nichts zu ändern. Denn das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Vertragsabschlußvollmacht ist irrelevant, wenn das deutsche Unternehmen eine ständige Geschäftseinrichtung, eben das genannte Büro, in Österreich unterhält. Die Frage…
…in Deutschland anrechnungsfähig. Der Erlass in seiner derzeitigen Fassung hat der ausländischen GmbH die Verpflichtung zur Sicherung der steuerlichen Erfassung nur für jene Künstler aufgetragen, bei denen die GmbH stets selbst Kenntnis über das Nichtvorliegen der Steuerbefreiungsvoraussetzungen haben muss, nicht jedoch auch für jene Künstler…
…unterliegen hiemit gemäß § 98 EStG 1988 keiner inländischen Einkommensbesteuerung. Unter welchen Voraussetzungen die inländische Bank den von Zinserträgen vorzunehmenden Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Anlegern unterlassen kann, ist in Abschnitt 6 des Kapitalertragsteuererlasses AÖF Nr. 158/1993 nur in Bezug auf beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen geregelt. Haben…
…ausdrückt, dass auch ein Zusammentreffen von nicht betriebstättenbegründenden Tätigkeiten (hier: Informationsbeschaffung und Informationserteilung) keine Betriebstättenqualifikation der solche Tätigkeiten erbringenden Einrichtung zur Folge hat, bloß klarstellende Natur zu. Das Nichtvorliegen einer DBA-Betriebstätte hat indessen keine Rückwirkung auf die Beurteilung des Informationsbüros nach innerstaatlichem Recht. Darnach…
…Artikels 4 des Abkommens verfügt. Hält sich der Sporttrainer länger als 183 Tage in Österreich auf, so sind die Vergütungen, die er hiefür von seinem Auftraggeber (d.i. die sowjetische Agentur) erhält, in Österreich gemäß Artikel 11 des DBA-UdSSR einkommensteuerlich im Veranlagungsweg zu erfassen…