Erhält ein österreichischer Musiklehrer die Möglichkeit, wöchentlich drei Stunden Musikunterricht an einer St. Gallener Schule zu erteilen, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgänger nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen…
…in diesem Verfahren seinen Besteuerungsanspruch aufrechterhalten kann. Denn selbst wenn die Einkünfte nach deutschem Recht richtig als solche aus selbständiger Arbeit eingestuft worden sein sollten, bedürfte es einer dem Musiklehrer zur Verfügung stehenden "ständigen Einrichtung" in Deutschland (Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland) um einen…
…des Musiklehrers als selbständig eingestuft, dann wird gemäß Artikel 14 des Abkommens das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Vergütungen Österreich zustehen. Denn es wird nicht anzunehmen sein, dass die Räumlichkeiten, in denen der Musikunterricht an einem halben Wochentag erteilt wird, der dauernden Verfügung des österreichischen Musiklehrers…
Wird von einer österreichischen Stadtgemeinde ein Gesangskurs unter Beteiligungen eines schweizerischen Sängers veranstaltet, dem hiefür die von den Kursteilnehmern entrichteten Kursbeiträge überlassen werden, so sind diese auf die unterrichtende Tätigkeit des schweizerischen Künstlers entfallenden Vergütungen in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-Schweiz von der Besteuerung…
…bei einer bloß dreistündigen Wochenarbeitszeit von einem "Grenzgänger" zu sprechen, erscheint zu weitgehend (so EAS 2227 im Fall eines Musiklehrers, der in Liechtenstein wöchentlich 3 Stunden unterrichtete). Auch in EAS 1570 wurde im Fall eines österreichischen Musiklehrers, der nur Freitag nachmittags in der Schweiz unterrichtete…