…unverändert aufrechterhalten wird, wurde der in Artikel 16 des OECD-Musterabkommens verwendete Ausdruck "directors fees" mit "Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen" übersetzt. Dies war offenbar motiviert durch die Originalfassung des OECD-Musterabkommens in der französischen Sprache, weil dort ebenfalls nicht nur auf ein Gremium, sondern auf zwei…
…die luxemburgische und die niederländische Gesellschaft schließlich fusionieren und nun die niederländische Gesellschaft die seinerzeit steuerfrei angesammelten Zinsen nach Österreich (wieder steuerfrei) ausschütten möchte, dann handelt es sich hierbei offenkundig um steuerlich motivierte internationale Gestaltungen, die aus steuerlicher Sicht zumindest als unerwünscht zu klassifizieren sind…
…Gewinnteile, die dieser Betriebstätte nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" zuzurechnen sind, in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen sind. Wenn mit einer solchen Gestaltung eine Steuerersparnis verknüpft und demzufolge Steuervermeidung als primäre Motivation zu vermuten ist, dann wird die bei Auslandsbeziehungen bestehende erhöhte Mitwirkungspflicht erfordern, dass…
…bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1. Jänner zufließen. DBA-motivierte Änderungen des Wirtschaftsjahres sind bei dieser Auslegung entbehrlich. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ausreichend zu dokumentieren sein, dass die Einschaltung des schwedischen Unternehmens nicht bloß formal erfolgt, sondern tatsächlich durch wesentliche wirtschaftliche Gründe motiviert ist (Problematik der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise"). Weiters erscheint wesentlich, dass die Rolle des verbundenen österreichischen Unternehmens nicht über die geschilderten Funktionen hinausgeht; denn wenn z…
…in eine GmbH & Co KG umgewandelt worden ist, liegt kein Fall einer Nachversteuerungspflicht vor. Eine andere Sichtweise wäre nur dann geboten, wenn die Umwandlungsmaßnahme in Österreich nicht betriebswirtschaftlich motiviert gewesen wäre, sondern im Wesentlichen nur zur Vermeidung einer Nachversteuerung gesetzt worden wäre, m.a.W…