…Steuerfreistellung - unter Progressionsvorbehalt - zu gewähren sein. Aus österreichischer Sicht wäre kein Einwand dagegen zu erheben, dass die deutsche Steuerverwaltung die Montagen für Zwecke der maßgebenden Fristenberechnung auch dann als Einheit betrachtet, wenn sie auf verschiedenen Schiffen erfolgen, da sie insgesamt nur für einen einzigen Auftraggeber…
…ist der Fall zu beurteilen, wenn das Schlußprotokoll nicht zur Anwendung gelangen kann, weil die Errichtung des Turmes z.B. 7 Monate dauert; in diesem Fall endet die Betriebstätte nicht nach Ablauf der technischen Montage (lit. a), sondern erst nach Beendigung der Assistenzleistungen (lit. b). …
…zu montieren und wird mit dieser Montagearbeit am 9.3.2010 begonnen, dann endet die zur Betriebstättenbegründung führende 6-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der…
…des Art. 5 Abs. 3 lit. b zu subsumieren ist. Bei der Auslegung des Abs. 3 wird aber zu bedenken sein, dass auch "Montagen" den Charakter von Dienstleistungen haben können, und dass daher Dienstleistungen, die von lit. a erfasst sind, nicht gleichzeitig unter lit. b…
…dass die deutsche Steuerverwaltung die Montagen für Zwecke der maßgebenden Fristenberechnung auch dann als Einheit betrachtet, wenn sie innerhalb eines Hafengeländes auf verschiedenen Schiffen erfolgen. Voraussetzung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite ist aber jedenfalls eine nachweisbar korrespondierende Sachbeurteilung in Deutschland (siehe in diesem Sinn…
…Kapitalgesellschaft für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Australien entsandt, um dort eine "begünstigte Auslandstätigkeit" für seinen österreichischen Arbeitgeber auszuführen, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen und Inbetriebnahmen von Anlagen (hiezu…
…unterschiedlicher Verträge; Entfernung der Einsatzorte voneinander; gegenseitige technische Verflechtung der verschiedenen Arbeiten) abhängen. Bei einem "fortschreitenden" Einsatz (zB Übernahme des Auftrags für die Beschilderung einer bestimmten Autobahn) wäre eine Zusammenrechnung der Montagezeiten erforderlich. Bei einem Einsatzgebiet, das sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt, liegt…