…wird nach Auffassung des BM für Finanzen durch die Optionseinräumung bzw. die Übertragung eines Optionsscheines an die Mitarbeiter bewirkt. Die Bewertung hat nach den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind…
…wird nach Auffassung des BM für Finanzen durch die Optionseinräumung bzw. die Übertragung eines Optionsscheines an die Mitarbeiter bewirkt. Die Bewertung hat nach den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind…
…wird nach Auffassung des BM für Finanzen durch die Optionseinräumung bzw. die Übertragung eines Optionsscheines an die Mitarbeiter bewirkt. Die Bewertung hat nach den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind…