Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Großbritannien stellt klar, dass ein britisches Unternehmen nicht schon deshalb in Österreich eine "Vertreterbetriebstätte" besitzt, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, vorausgesetzt, dass dieser Vertreter im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt…
Nach der Rechtsprechung des BFH (30.4.75, BStBl. 1975 II, 626) handelt ein unabhängiger Versicherungsmakler, dessen Vollmacht den Branchengepflogenheiten entsprechend darauf gerichtet ist, Versicherungen aller Art für ein ausländisches Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren, Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu schließen und dgl…
Vermittlungsprovisionen, die von einer österreichischen Bauträgergesellschaft im Zusammenhang mit Wohnungsverkäufen an eine deutsche Kapitalgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte) gezahlt werden, lösen keine inländische Abzugssteuerpflicht gemäß § 98 i.V. mit § 99 EStG aus, wenn damit die Tätigkeit der Verkaufsvermittlung und nicht jene einer bloßen Verkaufsberatung (kaufmännische Beratung…
…6 DBA-Frankreich nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebstätte in Österreich, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Schließt daher ein französisches Produktionsunternehmen mit…
…30jähriger Österreicher (ledig, keine Kinder, kein Lebenspartner), der im Jahr 2005 eine Maklertätigkeit in Österreich aufgenommen hat, seinen Wohnsitz für voraussichtlich 2 bis 3 Jahre in die Schweiz, dann kann damit eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn des DBA-Schweiz verbunden sein, wenn der Wohnsitz…
…DBA Deutschland fallen, für abkommensrechtliche Belange keine Betriebsstätten bilden. Die Tätigkeiten der Versicherungsgesellschaft im österreichischen Büro umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten: Kontaktherstellung zu externen Maklern, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen ("unabhängiges Vertriebspersonal"), Betreuung der weit über 1000 externen Makler, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen, Schulung der externen Makler, Versicherungsagenten und…
…Vertreterdienstleistung beschränkt wird, sondern dass ein der grenzüberschreitenden Funktionsaufteilung entsprechender Teil der erzielten Warenvertriebsgewinne dem deutschen Besteuerungszugriff überlassen wird. Sollte der Tochtergesellschaft die Funktion eines unabhängigen Kommissionärs oder Maklers zukommen (dies wird nach Auffassung des BM für Finanzen aber nur dann denkbar sein, wenn sie…