…ist nach Artikel XVII des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. In Bezug auf die nicht der indischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinnteile, die auf außerhalb Indiens erbrachte technische Leistungen entfallen (Basic Engineering; Detail-Engineering einschl. der in Österreich erstellten Fertigungszeichnungen und Werkstattpläne für technologische Ausrüstungen…
…nach § 99 EStG haftet, wenn es Subauftragnehmer nach Österreich entsendet, die nicht in einem DBA-Partnerstaat Österreichs ansässig sind. Handelt es sich bei den Leistungen der Subauftragnehmer ebenfalls um Katalogleistungen, dann wäre der Leistungsort in Großbritannien gelegen, sodass für sie keine österreichische Umsatzsteuerpflicht anfällt. 09…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen…
…Urteil, Leistung von Rückzahlungszinsen im Fall des Commerzbank-Urteils, Steuerfreistellung des örtlichen Grundstücksveräußerungsgewinnes im Fall des Halliburton-Urteiles). Im Betriebstättenverlustfall geht es demgegenüber um die Berücksichtigung von Aufwendungen, deren Berücksichtigung nach den nationalen Rechten jener EU-Staaten, die auch im Körperschaftsteuerbereich eine unbeschränkte Steuerpflicht kennen…
…Urteil, Leistung von Rückzahlungszinsen im Fall des Commerzbank-Urteils, Steuerfreistellung des örtlichen Grundstücksveräußerungsgewinnes im Fall des Halliburton-Urteiles). Im Betriebstättenverlustfall geht es demgegenüber um die Berücksichtigung von Aufwendungen, deren Berücksichtigung nach den nationalen Rechten jener EU-Staaten, die auch im Körperschaftsteuerbereich eine unbeschränkte Steuerpflicht kennen…
…Werkverträgen Vorträge halten und in Österreich mangels inländischem steuerlichen Wohnsitzes nur "beschränkt steuerpflichtig" (Steuerausländer) sind, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. einer 20%igen Abzugsteuer. Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden…
…15 der österreichischen Besteuerung unterliegt. Sollte sich in seinem hier maßgebenden Tätigkeitsbild nichts Wesentliches gegenüber seiner bisher im Angestelltenverhältnis unternommenen Betätigung verändern, wird eine steuerliche Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es sich hierbei aber um Sachverhaltsbeurteilungen handelt, können diese nicht im…
…dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den…
…dann können bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-BRD1 die an das deutsche Unternehmen zu leistenden Vergütungen von der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG freigestellt werden (AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988). Die Vergütungen können in einem solchen Fall weiters auf der…
Tritt eine österreichische KEG für eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für…
…denen die vertragsgegenständliche Leistung nur von einer natürlichen Person erbracht werden darf. Dies ist der Fall bei Vorstandsmitgliedern einer AG oder bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates (UFS 16.12.2008, RV/0237-L/04). Es ist dies auch der Fall bei den Geschäftsführern einer GmbH …
…Beirates einer deutschen Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG) für eine teils beaufsichtigende und teils beratende Tätigkeit bezieht, fallen demnach nicht unter Artikel 8 Abs. 4 und sind daher nicht auf Grund dieser Bestimmung in Österreich von der Besteuerung freizustellen; es spricht vieles dafür, dass eine derartige…
Honorare, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Kroatien ansässigen Dienstnehmer ihrer kroatischen Tochtergesellschaft dafür zahlt, dass er von Kroatien aus eine Beratungstätigkeit für die österreichische Gesellschaft erbringt, sind gemäß Artikel 7 bzw. Artikel 14 des DBA-Kroatien in Österreich von der Besteuerung freizustellen und…
…19 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur…
…scheidet aus, weil die Arbeitgebereinzahlungen zu einer Invaliditätsversicherung zunächst nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerbefreiten Arbeitslohn darstellen und damit in weiterer Folge eine Leistung des Arbeitnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft bilden. Wird die Rente durch einen Einmalbetrag abgefunden, dann…
…Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland, der das Besteuerungsrecht Deutschland zuteilen würde, gilt nur für "vortragende Tätigkeiten" nicht hingegen für die "unterrichtende Tätigkeit" eines…
…10 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur…
…nicht die Vortragenden sind, sondern wenn dies ausschließlich nur die deutsche GmbH ist. Übernimmt die gleiche deutsche GmbH auch Unternehmensberatungstätigkeiten in Österreich (ebenfalls ohne hiefür eine inländische steuerliche Betriebstätte zu nutzen), dann gilt im Grunde die gleiche Rechtslage wie im Fall der Vortragsaktivitäten; allerdings mit…
…seiner Teilnahme an einer österreichischen Veranstaltung erzielt (wie zB das mit Deutschland geltende Abkommen). Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um laufend tätige Vortragende handelt, denen zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein eigener Arbeitsraum oder ein eigener Arbeitsplatz in einem Büroraum zur dauerhaften…