…Begriff wird grundsätzlich nicht eng ausgelegt und umfasst neben Lehrenden auch jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt (EAS 1592). Personen, die aktuell keine "Hochschullehrer oder andere Lehrer" sind, sondern stattdessen als Post-Doc einer selbständigen Forschungstätigkeit mit Eingliederung in ein nicht-universitäres Forschungsinstitut nachgehen…
…zu forschen. Der Sinn dieser Bestimmung liegt aus österreichischer Sicht darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat dort nicht zu einer Steuerpflicht führen sollten. Als kurzfristig sollen jene gelten, die zwei Studienjahre nicht überschreiten. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, besteht Steuerpflicht für sämtliche Lehr- oder Forschungsvergütungen…
…oder zu forschen. Der Sinn dieser Bestimmung liegt aus österreichischer Sicht darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat nicht zu einer Steuerpflicht führen sollten. Als kurzfristig sollen jene gelten, die zwei Studienjahre nicht überschreiten, wobei bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung für sämtliche Lehr- oder Forschungsvergütungen Steuerpflicht in…
…jedoch nur auf solche Personen, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und sich höchstens zwei Jahre lang zu Lehr-, Ausbildungs- oder Forschungszwecken an einer Bildungseinrichtung im anderen Vertragsstaat aufhalten und stellt im Übrigen nur solche Einkünfte im anderen Staat steuerfrei, die aus Quellen außerhalb dieses…
…und Beratungsgremien bzw. einer allfälligen künftigen anderslautenden Verständigung mit der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong. Sollte das in Österreich ansässige Mitglied der Beratungs- und Entscheidungsgremien eines als intransparent zu behandelnden Hongkong-Trusts gleichzeitig auch Begünstigter des Trusts sein, wären die Zuwendungen nach herrschender Lehre und…
…Kapitalgesellschaft die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines zertifizierten Kurses im Bereich des Gesundheitstourismus übernimmt (Erstellung des Kurskonzeptes, der Lehr- und Lernunterlagen, der Durchführung der Lehre und Betreuung der Teilnehmer), dann tritt die deutsche Kapitalgesellschaft mit den hierfür bezogenen Vergütungen in die inländische beschränkte Steuerpflicht ein…