…Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten ist. Sind die betreffenden Vortragenden in Staaten ansässig, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, so tritt regelmäßig Steuerfreiheit ein, da freiberuflich Tätige nur dann im Inland besteuert werden dürfen…
…über deren Mitwirkung an inländischen Seminaren, Tagungen, Kongressen u.ä. ab und sind diese Vortragenden in den USA, der Schweiz, Belgien und diversen Reformstaaten ansässig, dann sind diese freiberuflich tätigen Vortragenden auf Grund der mit diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen von der inländischen Besteuerung freizustellen (und…
…und sportlichen Veranstaltungen Wirkung zu verschaffen. In diesem Sinn würde seitens des BM für Finanzen kein Einwand dagegen zu erheben sein, die Erlaßregelungen auch bei Abhaltung von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…dass kein Einwand dagegen erhoben würde, die Erlassregelungen auch bei Abhaltung von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. Der guten Ordnung halber müsste aber das zuständige Finanzamt unter Vorlage dieser EAS-Auskunft um Zustimmung (die auch stillschweigend erteilt werden kann) zu dieser Vorgangsweise ersucht werden…