…oder beherrscht wird (sublit. iii); jede andere nach dem Recht der Sonderverwaltungsregion Hongkong errichtete Person oder, wenn diese außerhalb der Sonderverwaltungsregion Hongkong errichtet wurde, gewöhnlich in der Sonderverwaltungsregion Hongkong geleitet oder beherrscht wird (sublit. iv). Ist nach Abs. 1 eine andere als eine natürliche Person…
…124b Z 131 EStG 1988 zu beachten ist. Sollte keine Rechnungslegungspflicht gemäß dem UGB bestehen, zB in Fällen, in denen der vollhaftende Komplementär eine natürliche Person ist, bleiben an der österreichischen vermögensverwaltenden KG beteiligte deutsche Kapitalgesellschaften (oder andere Körperschaften, die den inländischen unter § 7 Abs…
…vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an eine in Österreich ansässige natürliche Person, so kann diese Sachverhaltskonstellation nicht mit jener, die EAS 3338 zugrunde lag…
Schenkt eine in Österreich ansässige natürliche Person eine in ihrem Privatvermögen befindliche Beteiligung in Höhe von 30% an einer inländischen Kapitalgesellschaft, deren Vermögen ausschließlich aus einer vermieteten, in Österreich belegenen Immobilie besteht, an eine in den USA ansässige natürliche Person, dann ist in einem ersten…
…Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 27,5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer unterworfen wird, die vorbelastende deutsche Kapitalertragsteuer mit 15% der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die aus Anlass der Ausschüttung des inländischen GmbH-Gewinns an die natürliche Person einbehaltene österreichische Kapitalertragsteuer zur Anrechnung zuzulassen, sofern nachweisbar ist…
Ist eine in Japan ansässige natürliche Person zu 100% an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt, deren Aktiva zu weniger als 50% aus österreichischem Immobilienbesitz oder Beteiligungen an Gesellschaften mit österreichischem Immobilienbesitz bestehen, so wird durch das Inkrafttreten des neuen…
…nehmen sein: 1. Wie bei natürlichen Personen ist Name (Firmenname) und Adresse der Kapitalgesellschaft schriftlich festzuhalten. 2. Es muss sich um Zinseneinkünfte handeln, die in Anwendung der österreichischen Zurechnungskriterien der ausländischen Kapitalgesellschaft oder einer anderen beschränkt steuerpflichtigen Person steuerlich zuzurechnen sind; das Vorliegen dieser Voraussetzung…
Nimmt eine doppelansässige Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich eine Gewinnausschüttung an deren einzigen Aktionär vor, welcher eine in Österreich ansässige natürliche Person ist, so kommt der Schweiz gemäß Art. 10 Abs. 2 DBA Schweiz ein 15-prozentiges Besteuerungsrecht…
…Rechtsprechung des BFH, mit der zum Ausdruck gebracht wurde, dass Arbeitgeber im Sinne des Abkommensrechts nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch eine andere natürliche oder juristische Person sein kann, die die Vergütungen für die ihr geleistete nichtselbständige Tätigkeit wirtschaftlich trägt, klar hervor geht. Diese Frage…
…freiberuflichen Leistungen nicht eine natürliche Person, sondern ein "Unternehmen" ist. Auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 1 lit. e DBA-TR ist darunter ein Unternehmen zu verstehen, das von einer in Österreich ansässigen Person betrieben wird; diese Person kann auch eine Kapitalgesellschaft sein (Artikel…
…wenn der "Veräußerer allein oder zusammen mit seinen Angehörigen ... unmittelbar oder mittelbar ... über Anteile ... verfügt hat, die insgesamt Anspruch auf mindestens 25 von Hundert der Gewinne dieser Gesellschaft einräumen." Als "Veräußerer" ist die veräußernde "Person" zu verstehen, die sowohl eine natürliche als auch eine juristische…
…eine deutsche Kapitalgesellschaft bei inländischen Festspielen die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern als…
…des § 98 Z. 2 EStG wird deshalb verwirklicht, weil die Geschäftsführerin ihre Leistungen einer inländischen GmbH, sonach einem inländischen "Auftraggeber" erbringt; Leistungen an einen inländischen Auftraggeber werden im Inland verwertet (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen…
…869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen…
…869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen…
…der Erwerbstätigkeit in Erscheinung getreten ist (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Sind die den Ausschüttungen zugrunde liegenden Gewinne der Hongkong-Gesellschaft zuzurechnen und erfolgt eine Gewinnausschüttung in die Hände einer in Österreich ansässigen natürlichen Person, dann wäre diese Gewinnausschüttung - soferne nicht ein KESt…
…nicht der als Organträger dahinter stehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG besteht. Nur in Sonderfällen, wenn beispielsweise einer deutschen Investmentpersonengesellschaft eine deutsche Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft nur deshalb vorgeschaltet wird…
Im Falle einer in Österreich ansässigen natürlichen Person, die in Höhe von 50% an einer italienischen S.R.L (società a responsibilità limitata) beteiligt ist und die nach italienischem Recht von der Möglichkeit der Option auf Transparenzbesteuerung Gebrauch macht, ist für die Lösung der Frage…
…der Dividendenanteil der in Bulgarien ansässigen natürlichen Person unter die österreichische Besteuerung; in diesem Fall bildet nicht der Dividendenartikel, sondern der Artikel über die Besteuerung der Unternehmensgewinne (Art. 4 DBA) die Rechtsgrundlage. Aber auch der auf die bulgarische Kapitalgesellschaft entfallende Dividendenanteil unterliegt der inländischen Steuerpflicht…