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5 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
EAS 1643Journalistin mit österreichisch-amerikanischem Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/8-IV/4/0015.04.2000

…vom 31. Mai 1996 ist erstmals ab der Veranlagung 1999 anzuwenden. Für schriftstellerische Einkünfte, die eine in den USA arbeitende Journalistin mit österreichisch-amerikanischem Doppelwohnsitz im Jahr 1995 von österreichischen Verlagen erhalten hat, ist daher gemäß Artikel XV des Abkommens vom 25. Okt. 1956 die…

EAS 1947In Österreich tätiger jugoslawischer Journalist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1947/1-IV/4/0105.11.2001

…8.6.1988, 87/13/0170 und v. 14.3.1990, 89/13/0115). Ist daher Jugoslawien der Ansässigkeitsstaat von in Österreich akkreditierten Journalisten, dann wird es Aufgabe Jugoslawiens sein, die betreffenden Bezüge entweder von der jugoslawischen Besteuerung freizustellen, oder die österreichische Steuer auf die…

EAS 105Britischer Osteuropakorrespondent mit Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/3/1-IV/4/9224.03.1992

  Bei einem britischen Journalisten, der als Osteuropa-Korrespondent überwiegend in osteuropäischen Staaten für seinen britischen Arbeitgeber tätig ist und der sowohl in Großbritannien als auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, ist zunächst festzustellen, wo sich sein "Mittelpunkt der Lebensinteressen" im Sinn von Artikel…

EAS 2745Vortragende bei inländischen Symposien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0351-IV/4/200626.06.2006

…Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten. In DBA-Partnerstaaten ansässige Wissenschaftler, Journalisten, Professoren, Philosophen, Kirchenvertreter, Politiker…

EAS 496Entsendung eines Fernsehjournalisten nach Belgien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2241/1/1-IV/4/9419.09.1994

…solche Bezüge, die für in Österreich ausgeübte Tätigkeiten geleistet werden. Dieselben steuerlichen Konsequenzen träten grundsätzlich auch dann ein, wenn der Wohnsitz des Journalisten im Sinne des DBA während seines Auslandsaufenthaltes weiterhin in Österreich gelegen wäre, sofern die Tatbestandsmerkmale der "183-Tage-Regel" (Art. 15 Abs…