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EAS 1478Italienische Abfertigung und Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 282/1-IV/4/9902.07.1999

  Hat ein italienischer Staatsbürger, der langjährig dem fliegenden Personal eines italienischen Luftfahrtunternehmens angehörte nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und wird ihm nach der Wohnsitzverlegung eine - in Italien begünstigt besteuerte - gesetzliche und freiwillige Abfertigung sowie eine Pensionsabfindung ausgezahlt, dann ist die Abfertigung…

EAS 625Veräußerung italienischer Gesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 39/47/1-IV/4/9521.04.1995

  Veräußert ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses…

EAS 2598Pension der italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0265-IV/4/200513.04.2005

…keine Bedenken auf Reziprozitätsbasis nach dieser zweiten Auslegungsvariante vorzugehen. Wird daher von italienischer Seite eine Bestätigung vorgelegt, dass eine von den italienischen Staatsbahnen an eine in Österreich ansässig gewordene italienische Staatsbürgerin gezahlte Pension gemäß Artikel 19 Abs. 3 DBA-Italien tatsächlich in Italien besteuert wird…

EAS 3454Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.103.09410.02.2025

…des Staatsbürgerschaftskriteriums nicht besteuert werden soll (so bereits EAS 438 im Verhältnis zu Großbritannien und EAS 3084 sowie BMF-010221/0538-IV/4/2012 im Verhältnis zu Deutschland). Diese Rechtsauffassung wird auch im Verhältnis zu Italien aufrechterhalten, solange sich durch eine gegenteilige Vorgangsweise auf italienischer…

EAS 460Italienische Kapitalerträge und Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/19/1-IV/4/9427.06.1994

…DBA-Italien ausschließlich in Österreich steuerpflichtig. Italienische Aktiendividenden: Italien ist gem. Art. 10 DBA-Italien berechtigt, eine mit 15% begrenzte Quellensteuer zu erheben, die auf die in Österreich von den Dividenden zu erhebende österreichische Einkommensteuer anrechenbar ist. Italienische Sozialversicherungspension: Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich bei Österreich…

EAS 2612Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/200527.05.2005

…wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum italienischen Wohnsitz statt, dann wäre es denkbar, dass sich Österreich einer von der italienischen Steuerverwaltung vorgenommenen Grenzgängereinstufung anschließen könnte. Die bloße "Möglichkeit" einer täglichen Rückkehr zum…

EAS 1183Italienischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 226/1-IV/4/9701.12.1997

…zu werten ist. Der Umstand, dass das Vertragsverhältnis von Parteienseite nicht als Dienstvertrag gestaltet und seitens der italienischen Steuerverwaltung auch bereits als Werkvertrag (lavoratore autonomo) eingestuft wird, kann in diesem Zusammenhang als Indiz für eine korrespondierende Beurteilung auf österreichischer Seite gewertet werden. Fragen dieser Art…

EAS 2329Italienischer Vertriebsleiter eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 566/1-IV/4/0328.07.2003

Beschäftigt ein österreichisches Produktionsunternehmen einen in Italien ansässigen Mitarbeiter für den Weltvertrieb seiner Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit…

EAS 761Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/3/1-IV/4/9521.11.1995

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…

EAS 2317Inländische Werbefilmaufnahmen mit einem italienischen Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/6-IV/4/0323.07.2003

…Z 00-222). Die Mitwirkung an Filmdrehaufnahmen wird daher idR nicht darunter fallen. Auf der Grundlage des DBA-Italien wird daher gegenüber der italienischen Steuerverwaltung die Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 EStG 1988 nicht mit dem Argument aufrecht erhalten werden können, bei den bezogenen Vergütungen handle es…

EAS 2518Italienische Abzugsbesteuerung bei einer österreichischen Künstleragentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/40-IV/4/0417.08.2004

…Aufwendungen die Italien-Einkünfte belasten) 68 (34% von 1000 - 800). Die italienische Steuer von 200 (20% von 1000) findet daher mit 132 (200 - 68) im Anrechnungshöchstbetrag keine Deckung und ist damit "verloren". Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien bietet keine Rechtsgrundlage dafür, dass im Höchstbetrag eines Steuerpflichtigen …

EAS 2061Italienische Filmdreharbeiten mit US-Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 785/1-IV/4/0222.05.2002

…Österreich) für die Mitwirkung an einem Filmprojekt engagiert, dessen Dreharbeiten durch 4 Wochen hindurch in Italien stattfinden, dann wird durch die Bestimmungen des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht Österreichs an den für diese Auslandszeit gezahlten Gagen nicht berührt, wohl aber durch das österreichisch-amerikanische Abkommen…

EAS 781Zweijahresfrist für italienische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/2-IV/4/9515.12.1995

Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, so dass bei dieser Gestaltung ( 1…

EAS 993Mitarbeiterentsendungen nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 169/1-IV/4/9618.12.1996

…nbsp; Wird von einem österreichischen Industriebetrieb einem italienischen Industriebetrieb Know-how in der Form von technischer Beratung zur Verfügung gestellt und wird in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt…

EAS 756Berechnung der Zweijahresfrist bei italienischen Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/1-IV/4/9513.11.1995

  Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische wissenschaftliche Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der…