…stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden kann. Sollte die Informationsbeschaffung in einer Art und Weise abgewickelt werden, dass lediglich die betreffenden Daten eingeholt und in die USA weitergeleitet werden, ohne dass eine den Betriebsgegenstand der US-Gesellschaft bildende…
…Fall eine Empfehlung zu einer Ablehnung oder Weiterverarbeitung des Versicherungsantrags an das Stammhaus, so kann nicht mehr von einer reinen Informationsbeschaffung ausgegangen werden. Die Betreuung des Vertriebsnetzwerks in Österreich im Wege der Kontaktaufnahme, Betreuung und Schulung des unabhängigen Vertriebspersonals kann nur dann als Hilfstätigkeit im…
Eröffnet eine kanadische Investmentgesellschaft in Österreich ein Informationsbüro, das einerseits der Informationsbeschaffung für die kanadische Gesellschaft dient und andererseits Werbung und Informationserteilung an potentielle in- und ausländische Kunden betreibt, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass diese Einrichtung keine Betriebstätte im Sinn des DBA-Kanada in…
Eröffnet eine österreichische Gesellschaft in den USA ein Büro mit einem Büroraum (eine Angestellte), das der Informationsbeschaffung und der Geschäftsanbahnung dient, so spricht vieles dafür, dass eine solche Geschäftsstelle als Betriebstätte im Sinn des Artikels II Abs. 1 lit. f des DBA-USA anzusehen…
Errichtet ein deutsches Unternehmen in Wien eine ständige Vertretung, deren Aufgabe in der Kontaktpflege, Informationsbeschaffung und Marktbeobachtung in den östlichen Reformstaaten besteht, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte begründet. Der Umstand, dass der als Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt…
…dieses Büro als "Repräsentanz" (= Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-UdSSR anzusehen ist, von den durch dieses Büro ausgeübten Tätigkeiten ab. Dient dieses Büro lediglich der Informationsbeschaffung (z.B. im Bereich Marktforschung), so wird es als bloßer Hilfsstützpunkt in Moskau anzusehen sein…
…erscheint die Auffassung vertretbar, dass solche Messvorrichtungen gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. d DBA-Großbritannien nicht als Betriebstätten im Sinn des Abkommens gewertet werden, weil sie lediglich der Informationsbeschaffung dienen. 28. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Ein österreichisches Unternehmen, das Informator-Tafeln (Tafeln mit großem beleuchtetem Orts- und Umgebunsplan von Touristengebieten, Anlagenbeschreibungen in vier Sprachen, Teilnehmerfeldern mit Beschreibung der Hotels, Gasthöfe und Restaurants mit Foto und Leuchtanzeige freier Zimmer und Appartements, samt Telefon und PC sowie der Einspielungen von touristischen Informationen…