Mit der steuerlichen Behandlung von US-Individual Retirement Accounts haben sich bisher EAS 216 vom 10. Dezember 1992 und EAS 2886 vom 24. September 2007 befasst. Hierbei wurde die Auffassung vertreten, dass - in Anwendung des österreichischen Steuerrechts - jeder Kapitalertrag auf einem US-Bankkonto dem Kontoinhaber…
…frühere Abhebungen lösen Pönalkürzungen aus. Die damalige EAS-Beurteilung ist - sieht man von der Bezugnahme auf die abgeschaffte Vermögensteuer ab - nach wie vor aufrecht: "Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein so genanntes "Individual Retirement Account" (IRA; ein persönliches Sparkonto…
…produttive (IRAP; eine als "Steuer vom Einkommen" anerkannte italienische Regionalsteuer) in Höhe von 1.800.000 herangezogen wird, und erleidet die Kapitalgesellschaft gleichzeitig in der Betriebstätte B einen Verlust von 15.500.000, wobei die Betriebstätte B trotz ihres Verlustes wegen des Sachsteuercharakters der IRAP…
Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein sogenanntes "Individual Retirement Account" (IRA; ein persönliches Sparkonto für Pensionszwecke), dann richtet sich die steuerliche Erfassung dieses Vermögenswertes und der daraus fließenden Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Recht; Sonderbestimmungen des amerikanischen Steuerrechts bleiben in…