…zwar auch dann, wenn der Kommanditist dieser KG in Deutschland ansässig ist. Zu beachten ist allerdings, dass eine abkommensgemäße Steuerfreistellung des deutschen Kommanditisten in Deutschland einerseits davon abhängt, dass die Kommanditgesellschaft tatsächlich einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht und nicht eine rein vermögensverwaltende Holdinggesellschaft darstellt. Andererseits ist…
…die deutsche Holding-KG auf Grund der nach wie vor in Deutschland herrschenden "Geprägetheorie" als gewerblich tätig eingestuft und wird folglich von deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten der österreichischen Anleger ausgegangen, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn jene Einkünfte, die den Funktionen der Holding-KG zuzurechnen sind…
…deutschen GmbH & Co KG, deren Funktion sich auf das Halten aller Geschäftsanteile an einer deutschen GmbH beschränkt, infolge bestehender unbeschränkter Steuerpflicht inländische Erbschaftssteuer anfällt, deren Erhebung - auf den ersten Blick - durch Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb) gesichert erscheint. Die feste Geschäftseinrichtung der deutschen Holding-KG…
…neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft, dass eine deutsche GmbH, die in ihrem letzten, vor der Liquidation erstellten handelsrechtlichen Abschluss einen Anteil an einer deutschen Immobilien-KG ausweist, sich darauf berufen könnte, dass sie nicht die Voraussetzung des Art. 13 Abs…
…Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen Holding-AG, die zu 100% die Kommanditanteile an einer inländischen operativen GmbH & CO KG und an der betreffenden Komplementär-GmbH hält, dann wird auf der vorerwähnten Grundlage festzustellen sein, ob das Grundvermögen der KG tatsächlich in einem derart dominierenden…