…BGBl. III Nr. 92/2005, kann der Arbeitgeber die Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck…
…im internationalen Verhältnis keine Besteuerungslücken erzeugt werden; denn es kann dem Gesetzgeber nicht die Absicht unterstellt werden, solche Besteuerungslücken herbeiführen zu wollen. In EAS 2681 wurde in Übereinstimmung mit jüngsten OECD-Entwicklungen darauf hingewiesen, dass bei Vertriebsreorganisationen multinationaler Konzerne, in denen eine inländische Vertriebstochtergesellschaft zu…
…Besteuerung von Künstlern zu einer Einschränkung der Quellenbesteuerung verpflichtet hat. Doch weder die bevorstehende Errichtung des EWR noch auch ein österreichischer Beitritt zur EG wird in dieser Hinsicht in Bezug auf Österreich eine Änderung herbeiführen. Eine solche könnte nur durch eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens realisiert…
…durch vorhandene inländische Grundstücke erst dann als gegeben angenommen wird, wenn der Darlehensgeber eine grundbücherliche Sicherung daran ohne Mitwirkung des Schuldners herbeiführen könnte. Der im vorliegenden Fall gegebenen beschränkten Steuerpflicht kann im Übrigen nicht dadurch ausgewichen werden, dass eine weitere Kapitalgesellschaft als Darlehensempfänger zwischengeschaltet wird…
…III Nr. 92/2005, kann sie in unmittelbarer Anwendung von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland die dem Mitarbeiter zustehende abkommenskonforme anteilige Steuerentlastung an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen; sie ist allerdings diesfalls gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass der…
…Berufung auf VwGH 28.02.2011, 2007/17/0039, vorgebrachten Argument, es könne dem österreichischen Gesetzgeber nicht zugesonnen werden, dass er im Verhältnis zu Deutschland eine "Doppelbesteuerung" in der aufgezeigten Richtung hätte herbeiführen wollen, ist zu entgegnen, dass § 48 BAO oder § 236 BAO nicht dazu…
…wenn sich - unerwarteterweise - herausstellen sollte, dass diese Doppelbelastung nach dem geltenden Gemeinschaftsrecht nicht im Wegzugsstaat zu beseitigen ist. Eine solche Klärung wird aber nur der zur abschließenden Auslegung von Gemeinschaftsrecht berufene Europäische Gerichtshof herbeiführen können. Eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO kann daher nur für den…