…eine bloß vorübergehende Vertretertätigkeit diese Voraussetzung nicht erfüllt, fügt aber gleichzeitig hinzu, dass es nicht möglich ist, die Häufigkeit der Vertreteraktivitäten generalisierend zu quantifizieren, ab der man zum Vorliegen einer Vertreterbetriebstätte gelangen kann. Für Österreich ist Richtschnur, ob durch den Vertretereinsatz eine Vertriebstätigkeit in jener…
…Einflussnahmemöglichkeiten eines Aktionärs. Auch wird in der Urteilsbegründung nicht darauf eingegangen, ob und gegebenenfalls mit welcher Häufigkeit von solchen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird. Die bloße Möglichkeit hierzu ist ausreichend, um einer Beteiligung den Charakter einer "Direktinvestition" zu verleihen. Nach österreichischer Rechtslage haben gemäß § 118 Abs…
…diese Vorschrift im Falle eines österreichischen Reziprozitätsverhaltens die erforderliche deutsche Steuerbefreiung bereits anordnet; das österreichische Reziprozitätsverhalten gründet sich auf § 48 BAO und würde - bei entsprechender Häufigkeit der Fälle - im Verordnungsweg angeordnet werden. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…anordnet; das österreichische Reziprozitätsverhalten gründet sich auf § 48 BAO und würde - bei entsprechender Häufigkeit der Fälle - im Verordnungsweg angeordnet werden." Diese Bereitschaft zu einer auf § 48 BAO gestützten Steuerfreistellung besteht seitens des BM für Finanzen auch in Bezug auf die Einbringung deutscher Betriebe (bzw. Anteile…