…oder verwertet worden ist. Der Krankengeldanspruch im Sinn des § 138 ff ASVG einer im deutschen Grenzgebiet wohnhaften Grenzgängerin wurde durch die im Inland für den inländischen Arbeitgeber erbrachten Arbeitsleistungen erworben, sodass die Krankengelder nicht deshalb von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind, weil der Empfänger nicht…
Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
Die offenbar von einem deutschen Finanzamt vertretene Auffassung, dass eine deutsche Grenzgängerin, die nach § 70 EStG lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer…
…geringfügig (jeden Montag 6 - 8 Stunden) in Liechtenstein tätig zu werden, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgängerin nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat einpendelt und dies könne auch…
…grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer Seite korrespondierend vorgegangen. Wird daher ein bisheriges Landeskrankenhaus in Vorarlberg einer privatrechtlich organisierten Betriebs-GmbH übertragen und wird eine von Deutschland als Grenzgängerin nach Österreich einpendelnde Krankenschwester unter Wahrung aller bisherigen Rechte und Pflichten als Landesbedienstete der Betriebs-GmbH dienstzugewiesen…
Die Grenzgängereigenschaft ist im Verhältnis zu Deutschland grundsätzlich kalenderjahresbezogen zu beurteilen (EAS 1172); sie geht (ganzjährig) verloren, wenn der Arbeitnehmer zwar ganzjährig in der Grenzzone beschäftigt ist (weil sich dort sein üblicher Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum…
…1 des Abkommens der Republik Österreich zu. Denn die Begründung eines bloßen Zweitwohnsitzes in der Grenzzone reicht nicht für die Inanspruchnahme der Grenzgängerregelung des Abkommens aus (siehe auch AÖF Nr. 62/1999 zu der in den wesentlichen Belangen gleichlautenden Vorgängerbestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahr…
…St. Gallen als Grenzpendler tätig, dann unterliegt er als Grenzgänger der Besteuerung in Österreich und es ist eine mit maximal 3% zu erhebende schweizerische Einkommensteuer in Österreich anzurechnen. Findet auch ein Arbeitseinsatz in Drittstaaten statt, dann wird Folgendes mitzubedenken sein: Die österreichisch-deutsche Regelung, wonach…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
Ein in Freilassing ansässiger Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in Österreich. Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die…
…dann ist damit eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für seine Grenzgängereigenschaft erfüllt. Der Umstand, dass diese Verlagerung des Lebensmittelpunktes in diese Wohnung nicht zum Anlass genommen worden ist, die bisherige polizeiliche Zweitwohnsitzmeldung entsprechend zu berichtigen, kann nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führen. Es ist wohl richtig…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher Grenzgänger von seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen des Produktvertriebes innerhalb eines Jahres für 60 Tage nach Fernost entsandt, so geht in dem betreffenden Jahr die Grenzgängereigenschaft verloren…
…einer St. Gallener Schule zu erteilen, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgänger nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat einpendelt und dies könne auch in einem Fall zutreffen, in…
…österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger…
…besonderem Maße darüber zu wachen sein, dass dieses Zusammenwirken nicht missbräuchlich ausgenutzt wird. Auch wird zu beachten sein, dass die Grenzgängereigenschaft kalenderjahresbezogen zu beurteilen ist und daher grundsätzlich während des gesamten Kalenderjahres bestehen muss (siehe insbesondere die 45-Tage-Regel in AÖFV. Nr. 283/1986). …
…Wohnsitz zurückkehren, als Grenzgänger einzustufen und in Österreich steuerpflichtig sind. Im Rahmen einer österreichisch-deutschen Verständigung, die im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung unter Nr. 283/1986 veröffentlicht wurde, ist die Abkommensbestimmung im wesentlichen dahingehend interpretiert worden, dass bei geringfügiger Nichterfüllung von Grenzgängerkriterien (max. 45 Tage…
…Tage der Nichtrückkehr vorausplanbar waren oder nicht, ist nach der geltenden Rechtslage unerheblich. Eine unvorhergesehene Auslandsentsendung kann ebenso zum Verlust der Grenzgängereigenschaft führen (ebenfalls EAS 1250) wie eine Ausweitung der Tage des Homeworking aus wichtigen betriebsbedingten oder privaten Gründen. Bundesministerium für Finanzen, 12. Jänner 2007
…Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 DBA-Ö/Deutschland die Grenzgängereigenschaft grundsätzlich nur Personen zustehen kann, die ihren einzigen Wohnsitz in der Grenzzone haben. Verlegt daher ein Grenzgänger - unter Beibehaltung seines im Elternhaus gelegenen Wohnsitzes als Zweitwohnsitz - den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Wien, dann wird…