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4 Treffer1333 msnur geltende Fassungen
EAS 2835Veräußerung der Gründerrechte an einer liechtensteinischen Anstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200725.04.2007

…Anstalt. Die Gründerrechte in der Anstalt werden in den Veröffentlichungen mit den Rechten der Aktionärsversammlung in der AG als vergleichbar angesehen. Sie können ganz oder teilweise auf andere Berechtigte übertragen werden oder im Erbweg auf einen Nachfolger übergehen. Analog zum Aktionärsbindungsvertrag können Gründerrechte vertraglich geregelt…

EAS 3426Anwendbarkeit des DBA(Erb)-Frankreich nach Wegfall der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.360.37915.12.2020

…das in Österreich liegt, so unterliegt dieser Vorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 der Grunderwerbsteuer. Seit dem 1.8.2008 fällt in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr an (s. dazu VfGH 7.3.2007, G 54/06 u.a.; 15.6…

EAS 2634Auflösung eines Liechtenstein-Konstrukts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0572-IV/4/200531.08.2005

Hält eine österreichische GmbH (GmbH 1) alle Gründerrechte an einer zur Liquidation anstehenden liechtensteinischen Anstalt und ist diese wiederum alleinige Gesellschafterin einer weiteren österreichischen GmbH (GmbH 2), dann stellt ein der österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch…

EAS 778Berechnung des erbschaftssteuerlichen Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 547/1/1-IV/4/9515.12.1995

…§ 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost anzusetzen; dies deshalb, weil nach herrschender Auffassung (vgl. Großkommentar Dr. FELLNER zum Gebühren-, Grunderwerb-, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Stand 1994, zu § 6 ErbStG, Seite 18A) dem § 6 Abs. 3 ErbStG durch die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen derogiert wird. Die Progressionsvorbehaltsberechnung unterscheidet sich…