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EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010

…die sich aber vermutlich nur für Anleger mit einem entsprechend hohen Investitionsvolumen als praktikabel erweisen werden: Neben der üblichen Glaubhaftmachung des Prozentsatzes der in DBA-Ländern ansässigen Anteilsinhaber wäre in einem solchen besonderen Fall einerseits ein Nachweis über die im jeweiligen Drittstaat vorgenommene transparente Behandlung…

EAS 2612Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/200527.05.2005

…ohne Haftungsrisiko unterlassen kann, wäre einerseits eine dementsprechende amtliche Erklärung des zuständigen italienischen Wohnsitzfinanzamtes über die Grenzgängereigenschaft erforderlich und andererseits müsste vom italienischen Dienstnehmer seinem österreichischen Arbeitgeber gegenüber belegmäßig einwandfrei dokumentiert werden, dass er tatsächlich täglich zwischen Innsbruck und Bozen pendelt. 27. Mai 2005 Für…

EAS 1618Grenzgängereigenschaft bei Lebensmittelpunkt in der polizeilich als Zweitwohnsitz gemeldeten grenznahen Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/9-IV/4/0013.03.2000

…Der Umstand, dass diese Verlagerung des Lebensmittelpunktes in diese Wohnung nicht zum Anlass genommen worden ist, die bisherige polizeiliche Zweitwohnsitzmeldung entsprechend zu berichtigen, kann nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führen. Es ist wohl richtig, dass im Ergebnisprotokoll über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 29.1.1999…

EAS 184Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1185/7/1-IV/4/9227.10.1992

  Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…

EAS 102030-km Zone für deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1483/20-IV/4/9728.02.1997

Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

…gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest Glaubhaftmachung), dass der ausländische Vortragende tatsächlich in dem jeweiligen DBA-Partnerstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Die…

EAS 3229Österreichischer Architekt mit liechtensteinischem Architekturbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1163-IV/4/201114.07.2011

Hat ein in Österreich ansässiger Architekt in Liechtenstein die Bewilligung zur Ausübung des Berufes als Architekt erhalten und ist er Mitglied der Kammer der liechtensteinischen Architekten geworden und hat er schließlich zur Ausübung seiner Berufstätigkeit in Liechtenstein ein Architekturbüro eröffnet, so betreibt er damit gemäß…

EAS 3429Notwendige Substanzerklärung bei DBA-Entlastung an der Quelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.190.84816.03.2021

…Art. 10 DBA-Schweiz) von der österreichischen Kapitalertragsteuer an der Quelle gewährt werden kann. Im Zuge des Verfahrens für die Entlastung an der Quelle nach der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) müssen juristische Personen gemäß § 3 DBA-EVO zur Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung auch eine Substanzerklärung abgeben…

EAS 512Zinsen für in Argentinien begebene französische Schuldverschreibungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/78/1-IV/4/9404.10.1994

…wenn Argentinien von dem ihm zustehenden Recht der Erhebung einer 12,5%igen Quellensteuer keinen Gebrauch macht und sonach die Transaktionen dazu dienen, unbesteuerten Zinsenertrag zu schaffen. Bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 777Börsennotierte britische Gesellschaft als Gesellschafter einer österreichischen Durchlaufgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3076/4/1-IV/4/9528.12.1995

…Rahmen des § 10 KStG von der Besteuerung befreit, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Gesellschafter der britischen Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar natürliche Personen sind, die nicht der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Ob die zur Glaubhaftmachung herangezogenen Informationen und Unterlagen ausreichen, um die Wirkungen des…

EAS 914Russisch-amerikanisches Ost-Joint-Venture im Wege einer österreichischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/9601.08.1996

…mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen darüber abgesprochen werden, ob die vorgenannten Voraussetzungen in einem konkreten Einzelfall erfüllt sind oder nicht, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung von der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz zu beurteilen ist; um für solche Fälle die nötige Rechtsicherheit zu…

EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…des DBA-Schweiz die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges, dann trifft sie aber die Verpflichtung darlegen zu können, dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138 BAO iV mit § 140 BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest die Glaubhaftmachung…

EAS 3422Keine Quellenentlastung bei bloß mittelbarer aktiver gewerblicher Tätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0277-IV/8/201907.01.2020

…10 Abs. 2 lit. a DBA-USA den Betrag von "5 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden" nicht übersteigen, wenn die US-Holding als Nutzungsberechtigte der Dividenden unmittelbar über mindestens 10% der stimmberechtigten Anteile der Ö-GmbH verfügt. Steht der US-Holding - unter Berücksichtigung der…

EAS 552Schweizerische Grenzgänger mit Hauptwohnsitz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1808/2/1-IV/4/9419.12.1994

…Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht sein und dies plausibel begründen können, sollten weiters die Steuerverwaltungen Frankreichs und Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in ihren Ländern durch Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen bestätigen, müssten auf Grund der mit Frankreich und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die in…

EAS 1064Deutscher als österreichischer Grenzpendler bei einer tschechischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9728.04.1997

Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einer tschechischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft ab und gründet er in Österreich einen weiteren Wohnsitz, um an Werktagen von dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der…

EAS 371Drittstaatsdoppelwohnsitz eines Grenzgängers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 1218/1/1-IV/4/9310.01.1994

…Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorzunehmen sind (z.B. Vergleich von Umfang und Intensität der persönlichen Bindungen des Grenzgängers und seiner Gattin zu…

EAS 2671Deutscher Einpendler mit teilweisem Servicegebiet in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0756-IV/4/200501.12.2005

…angestellt und pendelt dieser täglich von seinem deutschen Wohnsitz zur österreichischen Arbeitsstelle, so kann die Grenzgängerregelung des DBA-Deutschland nicht zur Anwendung kommen, wenn die Luftlinien-Entfernung zwischen Wohnort und Grenze und Grenze und Arbeitsort jeweils 30 km übersteigt (siehe Z 8 des Schlussprotokolls zum…