…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…dass die Gewinnerhöhungen in den Ostländern zur Gänze oder teilweise unberechtigt erfolgt sind, müsste mit diesen Ländern ein Verständigungsverfahren geführt werden. Es ist richtig, dass ein derartiges Verfahren formal von Deutschland aus mit diesen Ländern abgewickelt werden müsste, weil die unberechtigte Gewinnerhöhung einen Verstoß gegen…
…in Z 7.12 OECD-VPG genannten "nebenbei entstehenden Vorteile" hinausgehen. Sollte wegen eines Misslingens dieser Dokumentation (zB weil die Kostenanlastung "per Diktat" von der ausländischen Konzernzentrale erfolgt ist und keine aussagekräftigen Unterlagen mehr zu beschaffen sind) eine Gewinnerhöhung im Rahmen einer österreichischen Außenprüfung drohen…
…festgehalten zu werden, dass bei dem geschilderten Sachverhaltsbild Umstände vorliegen, die das Ermittlungsergebnis der Betriebsprüfung nicht von vornherein als unangemessen erkennen lassen. Eine durch die Zinssatzkorrektur in Österreich vorgenommene Gewinnerhöhung, die auf Artikel 9 der mit Luxemburg und Belgien abgeschlossenen DBAs gestützt ist, muss in…
…US-Gesellschaft bei der Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben zu Gute kommt. Sollte wegen eines vorhersehbaren Misslingens dieser Dokumentation (zB weil die Kostenanlastung "per Diktat" von der ausländischen Konzernzentrale erfolgt ist und keine aussagekräftigen Unterlagen mehr zu beschaffen sind) eine Gewinnerhöhung im Rahmen einer österreichischen Außenprüfung drohen…
…Abstimmung mit ausländischen Verwaltungen, vorgenommen, dann steht es dem (oder den) betroffenen ausländischen Unternehmen frei, falls die österreichische Gewinnerhöhung aus ihrer Sicht einen Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz darstellt, von sich aus den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zu stellen. 9. April 1996 Für…
…vor allem, wenn der Gewinnaufschlagssatz am untersten Ende der denkbaren Bandbreite angesetzt wurde. DBA-konforme Gewinnerhöhungen auf österreichischer Seite zur Anpassung an eine den OECD-VPG entsprechenden Dienstleistungsvergütung müsste auf deutscher Seite zu einer korrespondierenden gewinnmindernden Gegenberichtigung führen, sodass insgesamt die Verrechnungspreiskorrektur zu keiner Mehrbelastung…
…nicht behindert werden; über Anregung der französischen Steuerverwaltung könnte aber in einem solchen Verständigungsverfahren auf der Grundlage von § 48 BAO für die Dauer des Verständigungsverfahrens eine zeitlich befristete Steuerfreistellung der vom Verständigungsverfahren betroffenen Gewinnerhöhungen verfügt werden. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…