RIS AI
8 Treffer1513 msnur geltende Fassungen
EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…

EAS 2796Gewinnberichtigungen bei den osteuropäischen Betriebstätten einer österreichischen KG mit deutschem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0604-IV/4/200606.12.2006

…dass die Gewinnerhöhungen in den Ostländern zur Gänze oder teilweise unberechtigt erfolgt sind, müsste mit diesen Ländern ein Verständigungsverfahren geführt werden. Es ist richtig, dass ein derartiges Verfahren formal von Deutschland aus mit diesen Ländern abgewickelt werden müsste, weil die unberechtigte Gewinnerhöhung einen Verstoß gegen…

EAS 3055Implementierung eines neuen Softwaresystems in einem multinationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0764-IV/4/200924.03.2009

…in Z 7.12 OECD-VPG genannten "nebenbei entstehenden Vorteile" hinausgehen. Sollte wegen eines Misslingens dieser Dokumentation (zB weil die Kostenanlastung "per Diktat" von der ausländischen Konzernzentrale erfolgt ist und keine aussagekräftigen Unterlagen mehr zu beschaffen sind) eine Gewinnerhöhung im Rahmen einer österreichischen Außenprüfung drohen…

EAS 2898Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1705-IV/4/200729.10.2007

…festgehalten zu werden, dass bei dem geschilderten Sachverhaltsbild Umstände vorliegen, die das Ermittlungsergebnis der Betriebsprüfung nicht von vornherein als unangemessen erkennen lassen. Eine durch die Zinssatzkorrektur in Österreich vorgenommene Gewinnerhöhung, die auf Artikel 9 der mit Luxemburg und Belgien abgeschlossenen DBAs gestützt ist, muss in…

EAS 2913Steuerliche Behandlung der "SOX-Kosten" einer US-Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1913-IV/4/200722.11.2007

…US-Gesellschaft bei der Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben zu Gute kommt. Sollte wegen eines vorhersehbaren Misslingens dieser Dokumentation (zB weil die Kostenanlastung "per Diktat" von der ausländischen Konzernzentrale erfolgt ist und keine aussagekräftigen Unterlagen mehr zu beschaffen sind) eine Gewinnerhöhung im Rahmen einer österreichischen Außenprüfung drohen…

EAS 858Inländische Gewinnung von Medikamentenrohstoffen für ein ausländisches Pharmaunternehmen im Umweg über Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/2-IV/4/9609.04.1996

…Abstimmung mit ausländischen Verwaltungen, vorgenommen, dann steht es dem (oder den) betroffenen ausländischen Unternehmen frei, falls die österreichische Gewinnerhöhung aus ihrer Sicht einen Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz darstellt, von sich aus den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zu stellen. 9. April 1996 Für…

EAS 2893Investitionszuwachsprämie und Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1287-IV/4/200708.10.2007

…vor allem, wenn der Gewinnaufschlagssatz am untersten Ende der denkbaren Bandbreite angesetzt wurde. DBA-konforme Gewinnerhöhungen auf österreichischer Seite zur Anpassung an eine den OECD-VPG entsprechenden Dienstleistungsvergütung müsste auf deutscher Seite zu einer korrespondierenden gewinnmindernden Gegenberichtigung führen, sodass insgesamt die Verrechnungspreiskorrektur zu keiner Mehrbelastung…

EAS 2681Vertriebstochtergesellschaft mit Kommissionärstruktur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0767-IV/4/200514.12.2005

…nicht behindert werden; über Anregung der französischen Steuerverwaltung könnte aber in einem solchen Verständigungsverfahren auf der Grundlage von § 48 BAO für die Dauer des Verständigungsverfahrens eine zeitlich befristete Steuerfreistellung der vom Verständigungsverfahren betroffenen Gewinnerhöhungen verfügt werden. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…