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EAS 18Konzerninterne 7%ige "service fee"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1486/2/1-IV/4/9131.07.1991

…importierten Warenwertes diesen Anforderungen entspricht, könnte nur dann bejaht werden, wenn hiedurch die durch die Dienstleistungen nachweisbar bei der ausländischen Gesellschaft angefallenen Kosten einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlages abgedeckt werden und nicht eine darüber hinausgehende Gewinnverlagerung auf die ausländische Gesellschaft eintritt. Auf die Verrechnungspreisrichtlinien der OECD…

EAS 218Werbeleistungen über eine konzerninterne deutsche Werbeagentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/2/1-IV/4/9211.12.1992

…die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden, nach der die deutsche Konzernwerbegesellschaft die bei ihr aufgelaufenen Kosten zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlages der österreichischen Gesellschaft anlastet (Hinweis auf die diesbezüglichen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze in AÖF Nr. 79/1986, Z…

EAS 851Österreichischer Generalunternehmer eines deutschen Bauprojektes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 50/1-IV/4/9628.03.1996

…Tätigkeiten des Architekten anzustellen, wobei der diesen Tätigkeiten zuzuordnende Gewinnanteil vermutlich nach der Kostenaufschlagsmethode zu ermitteln sein wird (anteilige Lohn- und Reisekosten des nach Deutschland entsandten Dienstnehmers zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlages). Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten mit der deutschen Steuerverwaltung wird sich empfehlen, einen Vorschlag für…

EAS 1879Ostgeschäfte über eine österreichische Schwesteragenturgesellschaft einer schweizerischen Handelsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/1-IV/4/0123.07.2001

…der Kostenaufschlagsmethode kein Einwand zu erheben sein, wenn die Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich die eines Vermittlers und nicht die eines Zwischenhändlers ist. Ob hiebei der Ansatz eines Gewinnaufschlages von 8% als fremdüblich anzusehen ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die im ministeriellen EAS-Verfahren nicht…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

…Wesentlich ist, dass mit der Vergütung alle Aufwendungen der inländischen Gesellschaft abgegolten werden, die zugunsten der deutschen Gesellschaft angefallen sind; der Ansatz eines Gewinnaufschlages ist auf der Grundlage von Z 7.34 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 122/1997, nicht zwingend erforderlich. Ist der Fall…

EAS 2893Investitionszuwachsprämie und Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1287-IV/4/200708.10.2007

…dies wird durch den letzten Satz des § 108e Abs. 5 EStG 1988 verdeutlicht. Wird demgegenüber der Gewinnaufschlag nach einer Rohaufschlagsmethodik vereinbart und steuerlich anerkannt, derzufolge nicht die ausländische Konzerngesellschaft den (positiven und negativen) Steueraufwand im Dienstleistungsentgelt übernimmt, dann wäre es mit dieser Methodik nicht vereinbar…

EAS 2837Anwendung der Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0134-IV/4/200723.03.2007

Betreibt eine in Österreich errichtete GmbH einen Maschinen- und Ersatzteilhandel und werden die Maschinen von der deutschen Muttergesellschaft eingekauft, dann ist die Lieferung seitens der deutschen Muttergesellschaft an die österreichische Tochtergesellschaft zu fremdüblichen Preisen zu verrechnen. Soll hierbei die Kostenaufschlagsmethode in der Weise angewendet werden…

EAS 429Aktienerwerb an der ausländischen Muttergesellschaft des inländischen Arbeitgebers zum Vorzugspreis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1007/13/1-IV/4/9406.04.1994

  Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages…

EAS 1637Gewinnabgrenzung zwischen einer österreichischen Vertriebs-GMBH und einer nahestehenden liechtensteinischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/0025.04.2000

Werden von einer deutschen Gesellschaft in Lohnarbeit für eine liechtensteinische Gesellschaft Kosmetikprodukte gefertigt, die sodann unter physischer Zwischenlagerung in Liechtenstein über eine österreichische Vertriebs-GMBH in Österreich vermarktet werden und verbleiben der österreichischen Vertriebs-GMBH keine nennenswerten Gewinne, dann muss dieser Umstand Zweifel an der…

EAS 2994Aufteilung der Aktienoptionsgewinne bei grenzüberschreitender Arbeitsausübung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1926-IV/4/200823.07.2008

Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem…

EAS 2520Schweizerische Finanzierungsbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0271-IV/4/200430.11.2004

  Errichtet eine österreichische GmbH, die einem von einer inländischen Privatstiftung gehaltenen Konzern angehört, in Zürich eine SFB (Swiss Finance Branch), der die Aufgabe obliegt, die Finanzierung von Projektgesellschaften in verschiedenen Zielländern sicherzustellen, dann ist vorweg zu prüfen, ob die SFB eine Betriebstätte im Sinn…

EAS 3220Folgeprovisionen nach Betriebstättenschließung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1015-IV/4/201111.05.2011

Hat es ein amerikanischer Geschäftsvermittler übernommen, für einen internationalen Konzern den österreichischen Absatzmarkt aufzubauen und hat er diese Aufgabe unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte dadurch erfolgreich bewältigt, dass er ein Netzwerk von Subvertretern eingerichtet hat, wobei ihm als Entgelt eine Provision von sämtlichen Konzernumsätzen durch…

EAS 2164Zahlung von Verkaufsprovisionen an monegassischen Patentinhaber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1046/1-IV/4/0226.11.2002

Erhält ein in Monaco ansässiger Gesellschafter einer österreichischen GmbH (20-prozentige Beteiligung) von dieser GmbH Gewinnausschüttungen und Lizenzgebühren, dann unterliegen diese Zahlungen der inländischen Kapitalertragsteuer und dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Werden zusätzlich von der GmbH "Verkaufsprovisionen" für Geschäftsvermittlungen nach Monaco überwiesen, dann unterliegen…