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7 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
EAS 1614Treaty-override durch die brasilianische Steuergesetzgebung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/1-IV/4/0009.03.2000

…sie auf Einschulungstätigkeiten in den längerfristig zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten des brasilianischen Kunden (= Betriebstätte gem. Art. 5 des Abkommens) entfallen. Demgegenüber unterliegen Vergütungen für die General- und Detailplanungsleistungen, die funktional im Stammsitz des Unternehmens in Österreich erbracht worden sind, der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…

EAS 2016Britische Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschafts- und Steuerjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0203.04.2002

Verlegt ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die…

EAS 3179Cost allocation to a Saudi permanent establishment (Kostenweiterbelastung an eine saudische Betriebstätte)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2098-IV/4/201020.08.2010

…Another example relates to executive and general administrative expenses incurred by the head office for the purpose of the permanent establishment which have to be allocated on an appropriate pro rata basis to the permanent establishment. In that context it has to be borne in…

EAS 3074Übertragung von Markenrechten auf eine schweizerische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1981-IV/4/200931.07.2009

Beabsichtigen die österreichische Tochtergesellschaft und ihre schweizerische Muttergesellschaft (eine Holdinggesellschaft nach schweizerischem Recht) ein General License Agreement abzuschließen, auf Grund dessen die Tochtergesellschaft gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zur Nutzung der Konzernmarke berechtigt werden soll, dann hängt die steuerliche Anerkennung einer solchen zivilrechtlich gewählten Gestaltung - unter…

EAS 1485Vereinbarkeit des Methodenwechsels gem. § 10 Abs. 3 KStG mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/2-IV/4/9905.07.1999

  Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft in einer Größenordnung von über S 200 Mio Finanzmittel in eine maltesische Finanzierungsgesellschaft investiert, die als General-Trading-Offshore-Gesellschaft konstituiert und einer maltesischen Besteuerung von 5% unterlag, dann ist zunächst zu prüfen, ob die Zinseneinkünfte nach österreichischem Recht…

EAS 3327Commercial Activity Tax des US-Bundesstaates Ohio
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0299-IV/4/201302.07.2013

…Aus den vom Ohio Department of Taxation veröffentlichten Informationsblättern [http://www.tax.ohio.gov/commercial_activities.aspx] und [http://www.tax.ohio.gov/commercial_activities/cat_general_information.aspx] lässt sich hingegen eine solche ausreichende Vergleichbarkeit der Commercial Activity Tax (CAT) nicht entnehmen. "The commercial…

EAS 3153Atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der VAE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1332-IV/4/201026.05.2010

…Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Kapitalgesellschaft nicht bloß eine vermögensverwaltende Funktion ausübt, sondern operativ tätig ist und es werden diesfalls die Betriebstätten einer solchen Kapitalgesellschaft auch als Betriebstätten des atypisch still Beteiligten zu qualifizieren sein. Ob dies allerdings ausreicht, dass die Einkünfte aus…