…Die Steuerpflicht müsste daher gegebenenfalls im Veranlagungsweg wahrgenommen werden. Da im Fall der bloßen Anmietung einzelner Gemälde bereits nach inländischem Steuerrecht keine Einkommensteuerpflicht anfällt und bei Anmietung von "Sachinbegriffen" der Veranstalter von keiner Steuerabzugsverpflichtung getroffen wird, wird nachstehend nur zum erstgenannten Fall (Mitwirkung an der…
Ein in Österreich ansässiger Aquarellist, der seine Gemälde in verschiedenen Staaten (Frankreich, Italien, Indien) anfertigt und sie sodann über mehrere Galerien in der Bundesrepublik Deutschland verkauft, unterliegt mit den hiefür erzielten Einkünften grundsätzlich in Österreich der Besteuerung; eine Besteuerung in Deutschland wird gemäß Artikel…
…keinen Unterschied. Denn es könnte einem DBA-Partnerstaat nicht entgegengetreten werden, wenn er die Gemäldeverkaufstätigkeit eines Friseurs oder Juweliers als Verkaufstätigkeit eines Vertreters ansieht, der hiermit den Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit überschreitet und der daher für den Künstler ebenfalls DBA-Betriebstättenwirkung auslöst. 17. Juni 2002…
…zur Steuerfreistellung verpflichtet, wenn Irland lediglich die nach Irland überwiesenen oder dort in Empfang genommenen Umsatzerlöse der Besteuerung unterwirft. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall keine Besteuerung der Gemäldeerlöse in Irland stattfindet, deutet sonach darauf hin, dass entweder keine Ansässigkeit in Irland vorliegt, oder dass…