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EAS 1352Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/1-IV/4/9808.10.1998

…gehindert sind", ihre im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abzugssteuersysteme anzuwenden, wird in diesem Zusammenhang lediglich als Klarstellung und nicht als normatives Gebot zur Anwendung der Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden. Der Umstand, dass derzeit noch keine das Rückerstattungsverfahren vorschreibende Durchführungsverordnung zum DBA-USA (neu) ergangen ist, bedeutet indessen nicht…

EAS 1440Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/9922.04.1999

…wird in diesem Zusammenhang lediglich als Klarstellung und nicht als normatives Gebot zur Anwendung der Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352, EAS 1358). Wird daher der Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens zur Dienstableistung in die USA entsandt und verliert Österreich aufgrund des DBA-USA hiedurch das gesamte Besteuerungsrecht…

EAS 1876Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4981/2-IV/4/0102.07.2001

…ihre im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abzugssteuersysteme anzuwenden, wird in diesem Zusammenhang lediglich als Klarstellung und nicht als normatives Gebot zur Anwendung der Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352). Nimmt daher eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre US-Muttergesellschaft vor, dann kann - bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der…

EAS 2806Auswirkungen des EuGH-Urteils "Scorpio" auf die österr. Abzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0013-IV/4/200715.01.2007

…3.10.2006, C-290/04) einerseits und Gerritse (EuGH 12.6.2003, C-234/01) andererseits ergibt sich das gemeinschaftsrechtliche Gebot (Dienstleistungsfreiheit), dass ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie…