Bis einschließlich der Veranlagung 2003 steht für eine Auslandsgewinnausschüttung keine "Schachtelbefreiung" zu, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft von der inländischen Muttergesellschaft nicht "unmittelbar" gehalten wird. Keine unmittelbare, sondern eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung liegt bei Zwischenschaltung einer betrieblich tätigen Personengesellschaft vor. Nur dann…
According to Article 10 para. 2 of the DTC with Switzerland a Swiss company which holds at least 20% of the share capital of an Austrian company is entitled to claim full relief from the 25% Austrian dividend tax levied on distributions of the Austrian…
…wobei nur die Schenkung eines der Grundstücke einer Doppelbesteuerung ausgesetzt ist, der andere Immobilienwert aber wegen Fremdfinanzierung im Wege Haltens über eine Immobilien-KG zu keiner Steuerleistung in Deutschland führt, kann nur der in Deutschland besteuerte Schenkungsvorgang von der Besteuerung in Österreich freigestellt werden. Bundesministerium…
…dass sich die Aktivität der Personengesellschaft darauf beschränkt, die Mittel der Gesellschafter - ohne zusätzliche Fremdfinanzierung - zu verwalten und Mittelumschichtungen nur nach jenen Opportunitätsgegebenheiten (Kurs- und Zinslage) vorzunehmen, die auch bei jedem anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der…
…B. deutsche Fremdfinanzierungskosten im Zusammenhang mit dem inländischen Liegenschaftserwerb). Ob nun die aus den Immobilienfondserträgen an die deutschen Anleger ausgeschütteten Beträge möglicherweise ebenfalls als Fremdfinanzierungsaufwand anzusehen sind (der im Ergebnis die inländischen Einkünfte auf Null schrumpfen ließe) kann im EAS-Verfahren nicht abschließend beantwortet werde…
…zu unterziehen. Sollte Italien in rechtsrichtiger Anwendung seines innerstaatlichen Rechts diese Besteuerung auf Bruttobasis vornehmen und die angefallenen Aufwendungen (insb. Gebäudeabschreibungen und Fremdfinanzierungszinsen) nicht zum Abzug zulassen, dann wird hiedurch die Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen im Rahmen der österreichischen Körperschaftsteuerveranlagung der GmbH nicht beeinträchtigt. Denn mit…
…die dem Hauptsitz in Bezug auf die der Betriebstätte überlassenen Maschinen erwachsen sind, wie beispielsweise Afa, Fremdfinanzierungskosten, Instandhaltungskosten, Versicherung (siehe auch VPR 2010 Rz 227). Da sonach der Abschluss eines "Gerätemietvertrages" zwischen Hauptsitz und Betriebstätte keine steuerliche Wirkung zeitigt und sein Abschluss daher verfehlt ist…
…Wenn daher die Finanzmittel, die der kroatischen Personengesellschaft als deren Eigenkapital zur Verfügung gestellt wurden, mit Aufwand (insbesondere Fremdfinanzierungszinsen) in den Händen der österreichischen Gesellschafter vorbelastet waren, dann sind nicht nur die kroatischen Zinsen, sondern auch deren Vorbelastung aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Zu beachten…