RIS AI
12 Treffer1509 msnur geltende Fassungen
EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden soll (Abschnitt 2 fünfter Absatz der Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO, AÖF Nr. 278…

EAS 3198Rahmenvertrag zur Regelung der konzerninternen Leistungsbeziehungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0176-IV/4/201124.01.2011

…so ist dies allein noch kein Grund für eine steuerliche Nichtanerkennung. Denn wenn eine Tochtergesellschaft keinen eigenen Einfluss auf die Festsetzung der Verrechnungspreise genommen und sich insoweit dem Diktat ihrer Muttergesellschaft unterworfen hat, so können die vereinbarten Preise dennoch angemessen sein (BFH 17.10.2001…

EAS 2741Auswirkung der Wegzugsbesteuerungsregelungen auf österreichisch-schweizerische Anteilsübergänge von Todes wegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0322-IV/4/200619.07.2006

…die neue Wegzugsregelung im DBA-Schweiz in der Weise umzusetzen sein, dass - wie bei einem Wegzug in ein Land des EU-Raumes - über die Wegzugssteuerschuld im Abgabenbescheid abgesprochen wird, wobei aber bis zur tatsächlichen Veräußerung keine Festsetzung erfolgt. Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise ist § 31 EStG…

EAS 871Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/11-IV/4/9630.04.1996

…seitens der österreichischen Kapitalgesellschaft die Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuereinbehalt vorgenommen wird, dann wird in einer solchen Vorgangsweise (die letztlich nur der Verwaltungsvereinfachung dient) weder ein Grund für die Festsetzung eines Säumniszuschlages noch die Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit zu sehen sein. 30. April 1996 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 897Gewinnausschüttungen an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 198/1-IV/4/9602.07.1996

…seitens der österreichischen Kapitalgesellschaft die Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuereinbehalt vorgenommen wird, dann wird in einer solchen Vorgangsweise (die letztlich nur der Verwaltungsvereinfachung dient) weder ein Grund für die Festsetzung eines Säumniszuschlages noch die Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit zu sehen sein." 2. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1803Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/0119.02.2001

…der österreichischen Kapitalgesellschaft die Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuereinbehalt vorgenommen wird, dann wird in einer solchen Vorgangsweise (die letztlich nur der Verwaltungsvereinfachung dient) weder ein Grund für die Festsetzung eines Säumniszuschlages noch die Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit zu sehen sein. Diese Auffassung entspricht der bereits in EAS 871…

EAS 368Deutsche Theaterproduktion für inländischen Festspielveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/3-IV/4/9303.01.1994

  Schließt ein österreichischer Festspielveranstalter mit einer deutschen GesmbH (Theater) eine Vereinbarung ab, nach der das deutsche Theater mit seinem Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann an vier Abenden anlässlich der Festspiele in Österreich dargeboten wird, so unterliegen die hiefür der deutschen GesmbH…

EAS 335Deutsche Theaterproduktion für inländischen Festspielveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/2-IV/4/9312.11.1993

  Schließt ein österreichischer Festspielveranstalter mit einer deutschen GesmbH (Theater) eine Vereinbarung ab, nach der das deutsche Theater mit seinem Ensemble (d.s. durch Dienstvertrag von dem deutschen Theater engagierte Schauspieler) die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann an vier Abenden anlässlich der Festspiele in…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…

EAS 2821Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Festspielveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0083-IV/4/200719.02.2007

Hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft von einem österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen…

EAS 924Feuerwerk für einen österreichischen Festspielveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 85/1-IV/4/9630.07.1996

Wird eine spanische Kapitalgesellschaft beauftragt, im Rahmen einer österreichischen Festivalveranstaltung ein Feuerwerk mit Spezialeffekten zu inszenieren, wobei diese Inszenierung von ca. 20 Feuerwerkskünstlern und 20 Technikern aus Spanien in Österreich vorgenommen wird, dann liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung vor, die nach inländischem Recht…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

    Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…