…Absatz 1 nicht berührt." Artikel 15 Abs. 2 DBA-D-1954 sieht sodann für Deutschland die Anrechnungsverpflichtung dieser österreichischen Quellensteuer vor. Es dürfte hier offensichtlich eine Fehlinterpretation des Abkommens durch das deutsche Finanzamt erfolgt sein. Der Fall könnte bei der nächsten österreichisch-deutschen Gesprächsrunde vorgetragen…
…Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes in grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellungsfällen vorgebeugt werden; diese Fehlinterpretation geht auf Entwicklungen in der OECD zurück, die auf deutscher Seite dazu geführt haben, generell den Arbeitskräfteentleiher…
…EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders verfahren, dann sollte dies nicht zum Anlass für eine nachträgliche Korrektur bereits durchgeführter Veranlagungen genommen werden…